Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 6 (1834-1937)
Der ersten Teil dieses Beitrag stellt die Geschichte des Grundstücks, das 1834 in Erbpacht an den früheren Schullehrer Lorenz Neumann vergeben wurde, bis ins Jahr 1840 dar. Lorenz Neumann hatte das Grundstück bereits 1836 seinem Sohn Martin überlassen, der es wiederum 1837 seinem Bruder, dem Stellmacher Lorenz Neumann, verkaufte. Der Besitzer des Marzdorfer Gutes, Stadtrichter Kloer, verzögerte diesen Kauf um anderthalb Jahre und steigerte dabei den Verkaufspreis, so dass Neumann die Gerichtskosten nicht zahlen konnten. Im Juni 1840 leitete das Patrimonialgericht in Marzdorf die Subhastation des Grundstückes ein.
In dieser Notlage entschloss sich Lorenz Neumann, rund die Hälfte seines Ackerlandes an den Bauern Stephan Robeck in Königsgnade zu verkaufen. Im Kaufvertrag, den Neumann und Robeck am 30. Juni 1840 in Tütz schlossen, wurde für den Acker, der »an der Brunkschen Grenze zum grünen Fließ mit Einschluß desselben«1Actum Tütz den 30. Juni 1840. In: A. a. O., Blatt 81 RS. – Stephan Robeck wird im Kaufvertrag fälschlich »Rohbeck« geschrieben. belegen war und auch zwei Wiesenstücke einschloss, ein Kaufgeld von 300 Taler verabredet, das sich wie folgt zusammensetzte:
- aus einer Ablösung von 50 Taler für den Erbpachtkanon;
- aus dem Laudenium von zehn Prozent des Kaufpreises, also 30 Taler;
- aus 132 Taler für die Übernahme der Hypothek Kloers in Rubrik Ⅲ Nr. 2 des Grundbuches inklusive der Zinsen;
- aus 54 Taler für die Übernahme der Hypothek des Freischulzen Storch in Rubrik Ⅲ Nr. 3 des Grundbuches inklusive der Zinsen;
- aus 34 Taler, die Robeck bar an Neumann zahlen zu entrichten hatte.2Actum Tütz den 30. Juni 1840. In: A. a. O., Blatt 82 VS.
Anmerkungen:
- 1Actum Tütz den 30. Juni 1840. In: A. a. O., Blatt 81 RS. – Stephan Robeck wird im Kaufvertrag fälschlich »Rohbeck« geschrieben.
- 2Actum Tütz den 30. Juni 1840. In: A. a. O., Blatt 82 VS.