Der Jacob Garski’sche Freikossätenhof in Marzdorf (Teil 1)

Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 7 (1782-1937)

Der fünfte Beitrag in der Serie über die historischen Grundakten im im Archiwum Państwowe in Koszalin behandelt die  Akte Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nummer 7, die auf 238 einseitig paginierten Blättern vom Kossätenhof der Besitzerfamilien Garske und später Kluck berichtet1Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I, Blatt 7 Seite 97 Besitzer: Michael Kluck, Laufzeit 1782-1937, Signatur 26/112/0/3/167 im AP Koszalin. – Im Folgenden zitiert als: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 7.. Der Originaltitel der Akte, die eine Laufzeit von mehr als 150 Jahren umspannt, lautet: 

»Grund und Hypothequen Beilage Acten des von Grabskischen Patrimonial Gerichts der Martzdorffschen Güter betreffend den hypothecarischen Zustand des im Dorfe Martzdorff unter der Nummer Ⅶ belegenen Koßäthenhofes nebst Zubehörungen. Besitzer ist Andreas Garske, Matthias Garske, Martin Garske, Apollonia Garske und Michael Kluck.«2A. a. O., Umschlag.

Titelseite der Grund und Hypothequen Beilage Acte

Das älteste Dokument der Akte ist eine Erwerbsurkunde aus dem Jahr 1750, die freilich nicht im polnischen Original vorliegt, sondern in einer deutschen Übersetzung, die der Interpres J. Schievelbein am 8. Oktober 1782 in Tütz fertigte3Privileg vom 14. März 1750. In: A. a. O., Blatt 32 VS bis 33 VS.. Eine frühere Übersetzung der Urkunde findet sich bereits im Kontributionskataster von Marzdorf aus dem Jahr 17734Klassifikationsanschläge Amt Märkisch Friedland: Kontributionskataster Dorf Martzdorff. In: GStA PK, II. HA, Abt. 9, Tit 85, Nr. 7, Blatt 249..

In dem Dokument bestätigt die damalige Besitzerin der Herrschaft Tütz, Konstancja Ponińska geborene von Mycielska (1701-1758), den Verkauf eines Kossätenhofs, »auf welchem bis dato Jacob Panzeram gesessen«5Privileg vom 14. März 1750. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 7, Blatt 32 VS. – Dort auch die nächsten Zitate., an den »arbeitsamen Unterthan und Schmett« Jacob Garski, der also schon vorher in der Herrschaft lebte. Garski zahlte für den Hof »mit Gebäuden, Landungen, Wiesen, Gärten« 650 polnische Tympf und war verpflichtet, jährlich einen Scheffel Roggen und fünf Tympf Zinsen an die Herrschaft abzuliefern. Von sonstigen Dienstpflichten und Abgaben war er hingegen befreit und genoss zudem das Recht, auf seinem Hof eine eigene Schmiede zu betreiben, allerdings nur, so lange er »dem Dorf-Schmitt in seinen Einnahmen nicht Abkürtzung thue«. Die Herrschaft gestand ihm zudem eine Wiese am Reetz-See als Hütung zu, verlangte aber, dass er »laut altem Gebrauch« Messkorn an den Pfarrer, »wie auch Kopfgelder und andere Gefälle an die Republik« bezahlte6A. a. O., Blatt 32 RS. – Dort auch die nächsten Zitate..

Titelseite der Erwerbsurkunde von 1750

Jacob Garski starb bereits wenige Jahre nach der Eigentumsübertragung und am 4. April 1753 wandte sich Marianne Garskin, »die nachgelaßene Wittwe mit ihren Kindern«, an Konstancja Ponińska, die ihr »auf demüthige Bitte« für 56 Tympf und zwei Sechser ein Landstück verkaufte, das zwischen dem Acker von Michael Schulz und den »herrschaftlich so genannten Sandkafeln«7Ebenda. – Das niederdeutsche Wort Kafel (auch Kavel, Kawel, Kabel) bezeichnet einen durch Los getrennten Teil von etwas. am Weg nach Böthin lag. Zusätzlich zu diesem zwei und ein Viertel Morgen großen Stück Land erhielt Marianne Garskin die Erlaubnis, aus den »Tützschen Heyden«8A. a. O., Blatt 33 VS. nach Bedarf Brenn- und auch Bauholz zu beziehen.

Bei der Einrichtung des Hypothekenwesens in Marzdorf diente das Privileg – das nach dem Tod von Konstancja Ponińska deren Nichte und Erbin Franciszka Krzycka geborene Skoroszewska bestätigt hatte – als Besitznachweis für den Sohn des verstorbenen Jacob Garski, der ebenfalls Jacob hieß und Schmied war. Über die Lage des Hofes sagte dieser Jacob Garski vor dem Justitiar Neumann am 29. Oktober 1782 aus:

»Der Cossäten Hof liegt im Dorfe Marzdorf nach dem Reetzschen Ende, und gränzt gegen Morgen an den Dienstbauer-Hof des Joseph Günterberg, gegen Abend an den Dienstbauer Christian Wiese, gegen Mittag an die Achterhöfe und gegen Mitternacht an die Dorf-Straße.«9Actum Marzdorf, 29. Oktober 1782. In: A. a. O., Blatt 30 VS.

Die genaue Größe des Hofes vermochte Garski nicht anzugeben, denn die Äcker in Marzdorf lagen noch unvermessen im Gemenge. Er beschränkte sich daher auf die folgende Aussage:

»Zu diesem Cossäte Hofe […] gehört so viel Acker wie ein anderer Cossät im Dorfe besitzt und die Felder nebst dem dazu gehörigen Wiesenwuchs wie Obst- und Grab-Garten, ingleichen ein Wohnhaus mit Scheune und Stall. Ferner sind nach der erblichen Verschreibung vom 4 April 1753 zu diesen Cossäten Hofe von der Grund-Herrschaft noch zwei und Vierteil Morgen Acker in den so genannten Sandkafeln bei den Böthinschen Brüchern beigelegt, auch in der Erbverschreibung vom 14 Martii 1750 am See Reetz eine Wiese von 15 Ruten lang und 5 Ruten breit […] angewiesen.«10Ebenda und a. a. O., Blatt 30 RS.

Garski bestätigte, dass der Hof frei »von allen Natural-, auch den Fischer- und Jagt-Diensten« sei und zudem die Befreiung vom »Zehnten von Horn-Vieh, Bienen und Schaafen«11Ebenda. genieße. An Abgaben habe er lediglich einen Scheffel Roggen Tützer Maß und fünf Tympf jährlich an die Herrschaft sowie eine Kontribution von einem Taler vier Groschen an die Kreiskasse in Deutsch Krone zu entrichten. Wegen der Befreiung von allen Diensten galt der Hof dem königlichen Justitiar Neumann als »Frei Cossäten Hof«12A. a. O., Blatt 30 VS. – genoss also den gleichen Status genau wie der ebenfalls am Reetzer Ende des Dorfes belegene Besitz der Familie Schmikowski, der hier bereits behandelt wurde.

Titelseite der Beilagenakte des Jahres 1782

Den Wert des Kossätenguts bezifferte Jacob Garski auf 141 Taler zwölf Groschen neun Pfennige, was dem Gegenwert der 656 Tympf und zwei Sechser entsprach, für die seine Eltern den Hof drei Jahrzehnte zuvor erworben hatten. Der Besitz war frei von Schulden und das einzige Grundstück seines Eigentümers. Dieser sagte aus, er habe »dieses Cossäten Guth nach dem tödtlichen Hintritt seines Vaters«13A. a. O., Blatt 31 VS. übernommen und bei dieser Gelegenheit seine Geschwister völlig abgefunden, konnte das Ereignis aber weder datieren noch ein Dokument darüber beibringen. Das Gericht nahm die Lücke hin und unternahm – anders als im Fall von Johann Schmikowski – auch keinen Versuch, die fehlende Überlieferung durch Zeugenaussagen zu ersetzen.

Ein Vierteljahr später erschien Jacob Garski erneut vor dem Patrimonialgericht, um gemeinsam mit seiner Ehefrau Anna Maria geborene Radke den Freikossätenhof dem Sohn Andreas zu übergeben, der mit der »Jungfer Anna Klatt aus Martzdorff bereits verlobt«14Actum Martzdorff, 12. Februar 1783. In: A. a. O., Blatt 34 RS. war. In dem am 12. Februar 1783 gerichtlich geschlossenen »Cessions- und Ehevertrag« erhielt Andreas Garski zwar den Hof mit allem Inventar zur anstehenden Hochzeit übereignet, musste den Eltern jedoch einen Teil des Gartenlandes zur deren Nutzung auf Lebenszeit überlassen. Er verpflichtete sich außerdem, ihnen »in dem Cossäten Hofe freie Wohnung zeitlebens zu verstatten«15Ebenda.. Nach dem Tod eines Elternteils sollte er seinen Geschwistern die Summe von 100 Taler auszahlen; seine Schwester Anna – die allein namentlich genannt wird – sollte darüber hinaus einen Anteil vom Gartenland erhalten. 

Vor Gericht erschien auch die Mutter der Verlobten von Andreas Garski, die als »Anna verwittwete Klatten geborene Poltzinen«16A. a. O., Blatt 36 VS. bezeichnet wird. Sie erklärte sich bereit, ihrer »leiblichen Tochter folgendes zum Heiraths-Gut« mit in die Ehe zu geben:

  • 80 Taler bares Geld;
  • acht Schafe im Gesamtwert von fünf Taler acht Groschen;
  • zwei Kühe im Gesamtwert von zwölf Taler;
  • zwei Schweine im Gesamtwert von zwei Taler;
  • einen großen Waschkessel im Wert von fünf Taler;
  • vier mittlere Kessel im Gesamtwert von einem Taler 16 Groschen.

Darüber hinaus umfasst die Ausstattung der Braut noch drei Betten, sechs Pfühle und drei »barracane Frauens-Kleider jedes von Roß und Camisol«17Ebenda..

Die Brautausstattung und der Kossätenhof galten den Parteien offensichtlich als gleichwertig und im Ehevertrag findet sich ein Paragraf, der die Verteilung des eingebrachten Guts im Todesfall regelte. Sollte einer der Ehegatten »ohne Leibs-Erben für den andren im Tode abgehen«18A. a. O., Blatt 35 RS. – Dort auch das folgende Zitat., fiel die Hälfte der in die Ehe eingebrachten Ausstattung an die jeweiligen Verwandten zurück, war die »künftige Ehe« hingegen »mit Leibes-Erben gesegnet«, galt die gesetzliche Erbfolge.

Der Vertrag wurde auf der einen Seite von Jacob Garski, seiner Ehefrau Anna Maria geborene Radke und dem Sohn Andreas unterzeichnet, auf der anderen von Anna Klatt geborene Polzin, der Anthon Klat als »Curator und Beistand« zur Seite gestellt wurde. Als »Citis-Curator« unterzeichnete Jakub Poltzin den Vertrag, als Zeuge Andreas Polzin. Allein die drei Letztgenannten waren des Schreibens kundig, die Vertragsparteien selbst zeichneten mit Kreuzen19A. a. O., Blatt 36 VS. – Der »Citis-Curator« war ein Lesezeuge.. Es fällt auf, dass die Braut am Ehevertrag nicht beteiligt war.

Daran änderte sich auch nichts, als drei Jahre später eine Abänderung des Vertrages vor dem Patrimonialgericht verhandelt wurde. Zu diesem Anlass erschienen vor dem Richter Weber am 26. April 1786 »der hiesige Schmidt Jacob Garske u. dessen Ehefrau Anna Maria geb. Radken«, »dessen Sohn[,] der hiesige Frey-Coßäth Andreas Garske« und »des letzteren Schwiegermutter[,] Anna verwitwete Klatten geb. Poltzin«20Actum Martzdorff, 26. April 1786. In: A. a. O., Blatt 37 VS. – In diesem Dokument heißt es erstmal Garske statt Garski.. Die Ausgangssituation fasste das Gericht wie folgt zusammen:

»Nach der unterm 12ten Febr. 1783 bei hiesigen Gericht geschloßenen Ehestiftung hatten die Jacob Garskischen Eheleute dem Sohn Andreas Garski das Frey-Coßäthen-Gut mit dem Beding übergeben, daß gedachter Andr. Garski seinen Geschwistern nach erfolgtem Absterben eines oder des anderen Theils ihrer Aeltern 100 Rth. auszahlen sollte, dagegen sollte die Witwe Klatten ihrer Tochter, der verehel. Andr. Garski, 80 Rth. baar Geld und die in der Ehe-Verschreibung erwähnten Effecten u. Vieh auszahlen u. hergeben.

Auß dieser geschloßenen Verschreibung besitzt nunmehro auch der Andr. Garski den Frey-Coßäthen Hof, und deßen Schwiegermutter die Witwe Klatten hat auch bereits das damahls versprochene bis auf 60 rt abgeben.«21Ebenda u. a. a. O., Blatt 37 RS.

Die Eheleute Jacob und Anna Maria Garske strebten nun eine Abänderung des Vertrages an, weil ihnen das Geld »zur Erziehung der anderen 4 Söhne«22A. a. O., Blatt 37 RS. – Dort auch die weiteren Zitate fehlte. Diese vier Söhne waren:

  • Martin Garske, der älteste, der bereits majorenn war und »sich in Pohlen in Dultzig«23Gemeint ist sicherlich Dolzig [heute: Dolsk] im Kreis Schrimm. aufhielt;
  • Johann Garske, der zweitälteste, der auch bereits volljährig war24Nach dem Taufbuch der katholischen Pfarre St. Katharina in Marzdorf (1760-1790), das heute im Archiwum Diecezji Koszalińsko-Kołobrzeskiej verwahrt wird, wurde Peter Garske am 18. November 1764 getauft. und »sich auf Wanderschaft« befand;
  • Peter Garske, der drittälteste, der 20 Jahre zählte25Nach dem Taufbuch (s. o.) wurde Peter Garske am 24. Mai 1767 getauft. und »ein in Reih und Glied stehender Canonier« war;
  • Stephan Garske, der jüngste, der erst acht Jahre alt war und bei den Eltern lebte.

Vor Gericht einigten sich die Parteien darauf, dass die oben genannten Kinder ihr Erbe »nicht erst nach dem Tode eines der Aelteren«26Actum Martzdorff, 26. April 1786. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 7, Blatt 38 VS. erhalten sollten, sondern bereits zu deren Lebzeiten. Um das zu bewirken, verpflichtete sich die Schwiegermutter Anna Klatt »im Beystande ihres Sohnes Anton Klatt«27Ebenda.– Dort auch die weitern Zitate und Angaben., die »auß dem Brautschatz noch fehlenden« 60 Taler »bis künftigen Johannis« gerichtlich einzuzahlen. Dieses Geld wollten die Eltern als »Abschlag« auf das versprochene Erbe von 100 Talern »zum Fortkommen der genannten ersten Kinder« anlegen. Die fehlenden 40 Taler sollte Andreas Garske innerhalb von drei Jahren aufbringen und für die jüngeren Geschwister ad depositam zahlen. Konnte er das Geld nicht oder nicht ganz aufbringen, hatte er den Fehlbetrag mit fünf Prozent zu verzinsen.

Titelseite der Verhandlung vom 26. April 1786

Die Regelungen zeigen erstens, wie knapp bares Geld im Dorf war. Sie zeigen zweitens, dass es auch anderthalb Jahrzehnte nach der preußischen Annektion noch ein Abwanderung aus Marzdorf ins Posener Land gab.

Das Gericht berechnete für die Vertragsänderung Kosten von einem Taler zwölf Groschen und überprüfte die getroffenen Regelungen am 9. November 1803. Dazu heißt es in der Akte:

»Bey Gelegenheit, daß diese Hypothequen Beylage Acte eines andern Gegenstande wegen nachgesehen werden mußte[,] wurde der Frey Koßät Andreas Garske befragt, ob er die laut […] Vertrag v. 26. April 1786 schuldigen 100 Rth. bereits an seinen Vater Jacob Garske ausgezahlt habe. Er legitimirt sich nicht allein durch eine außergerichtliche Quittung, daß er diese Summe bereits im Jahre 1797 völlig ausgezahlt hat, sondern er gestellte auch seinen obbenannten Vater in Person[,] welcher gerichtlich erklärte[,] die 100 Rth. aus dem oberwähnten Instrument von seinem gegenwärtigen Sohn baar und richtig ausgezahlt erhalten zu haben.«28Actum Martzdorff, 9. November 1803. In: A. a. O., Blatt 39 VS.

Die Lebensdaten von Jacob Garske und seiner Frau Anna Maria geborene Radke sind unbekannt. Bei dem Sohn Andreas ist das anders: Nach dem Taufbuch der katholischen Pfarre St. Katharina wurde er am 10. November 1760 in Marzdorf getauft, nach den Angaben in den Kirchenbuch-Duplikaten starb er am 17. März 1824 ebenda im angeblichen Alter von 66 Jahren an der »Auszehrung«29Amtsgericht Märkisch Friedland: General-Akten betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 19. – Die Altersangaben der Pfarrer waren oft nur Schätzungen.. Der damalige Pfarrer Conrad Busse gab den Stand des Verstorbenen als »Altsitzer & Koßäth«30Ebenda. an, was darauf hindeutet, dass Andreas Garske seinen Hof bereits abgetreten hatte. In den Grundakten ist darüber nichts enthalten.

Es findet sich dort jedoch der Entwurf eines Briefes an den »Kossäten Mathias Garske zu Marzdorf« vom 19. Februar 1828, in dem der Empfänger aufgefordert wurde »sich durch Beibringung der Documente als Eigenthümer des vormals Andreas Garskeschen Kossätenhofes zu legitimieren«31Brief des Patrimonialgerichts vom 19. Februar 1828. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 7, Blatt 41 VS.. Das Schreiben wurde Mathias Garske am 13. März 1828 durch den Briefboten M. J. Garske zugestellt32Insinuationsurkunde vom 13. März 1828. In: A. a. O., Blatt 42 VS., blieb aber zwölf Jahre lang unbeantwortet. Erst am 28. Mai 1840 kam das Patrimonialgericht, das inzwischen von Märkisch Friedland nach Tütz verzogen war, auf die Angelegenheit zurück und setzte einen Termin auf den 3. September 1840 in Marzdorf an.33Schreiben des Patrimonialgerichts vom 28. Mai 1840. In: A. a. O., Blatt 43 VS.

Ortstermin in Marzdorf am 3. September 1840

Bei dieser Gelegenheit erklärte Mathias Garske vor dem Patrimonialrichter Matthaei, er habe den »Kossäthenhof mittelst gerichtlichem Auseinandersetzungs-Rezeß vom 24. Juni 1825« aus dem Nachlass seines Vaters »eigenthümlich erworben« und dabei seine Brüder Stanislaus und Andreas mit »ausgesetzten Erbquanten« von je 30 Taler abgefunden34Actum Marzdorf, 3. September 1840. In: A. a. O., Blatt 46 VS.:

»Sie sind beide bereits verstorben und haben keine Leibeserben hinterlassen, ich bin vielmehr ihr Erbe geworden. Ich lebe mit der Catharina geb. Breuer in der Ehe und Gütergemeinschaft.«35A. a. O., Blatt 47 VS.

Den genauen Flächeninhalt seines Hofes wusste Mathias Garske nicht anzugeben; er bat das Gericht, die »nöthigen Daten« dem Regulierungs- und Separationsrezess von Marzdorf zu entnehmen, aus dem »sie wohl […] hervorgehen«36A. a. O., Blatt 46 RS. – Dort auch die weiteren Angaben.. Die Naturalabgabe von einem Scheffel Roggen war inzwischen in eine Geldabgabe umgewandelt, so dass Garske jährlich zwei Taler drei Silbergroschen und neun Pfennige zu Martini an die Gutsherrschaft zu zahlen hatten. Sonstige Verbindlichkeiten hafteten nicht auf dem Kossätenhof, der auch frei von Schulden war. 

Das Gericht in Tütz ordnete nach dem Termin an, einen »Hypothekenschein in vim recognitionis« für Mathias Garske und seine Ehefrau zu erstellen und diesen »mit der Ausfertigung des Erbrezesses vom 24. Juni 1825 zu verbinden«37Bearbeitungsvermerk. In: A. a. O., Blatt 47 RS.. In der Grundakte ist jedoch nur das Besitzdokument vorhanden, das Richter Matthaei am 20. September 1840 ausfertigte.38Hypothekenschein (Entwurf). In: A. a. O., Blatt 44 VS bis 45 VS.

Nach den Kirchenbuch-Duplikaten von Marzdorf war Mathias Garske um 1788 geboren39General-Akten … a. a. O., S. 322., seine Ehefrau Catharina um 179140A. a. O., S. 386.. Aus der Ehe sind die folgenden Kinder bekannt:

  1. Anna Maria Garske, geboren um 181941A. a. O., S. 192.;
  2. Martin Garske, geboren um 182142A. a. O., S. 448.;
  3. Johann Garske, geboren am 27. März 182343A. a. O., S. 6.;
  4. Mathias Garske, geboren am 21. März 182544A. a. O., S. 24.;
  5. Rosalia Garske, geboren am 28. Januar 182945A. a. O., S. 66-67.;
  6. Jacob Garske, geboren am 16. Juni 183146A. a. O., S. 91..

[Wird fortgesetzt]

Anmerkungen:

  • 1
    Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I, Blatt 7 Seite 97 Besitzer: Michael Kluck, Laufzeit 1782-1937, Signatur 26/112/0/3/167 im AP Koszalin. – Im Folgenden zitiert als: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 7.
  • 2
    A. a. O., Umschlag.
  • 3
    Privileg vom 14. März 1750. In: A. a. O., Blatt 32 VS bis 33 VS.
  • 4
    Klassifikationsanschläge Amt Märkisch Friedland: Kontributionskataster Dorf Martzdorff. In: GStA PK, II. HA, Abt. 9, Tit 85, Nr. 7, Blatt 249.
  • 5
    Privileg vom 14. März 1750. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 7, Blatt 32 VS. – Dort auch die nächsten Zitate.
  • 6
    A. a. O., Blatt 32 RS. – Dort auch die nächsten Zitate.
  • 7
    Ebenda. – Das niederdeutsche Wort Kafel (auch Kavel, Kawel, Kabel) bezeichnet einen durch Los getrennten Teil von etwas.
  • 8
    A. a. O., Blatt 33 VS.
  • 9
    Actum Marzdorf, 29. Oktober 1782. In: A. a. O., Blatt 30 VS.
  • 10
    Ebenda und a. a. O., Blatt 30 RS.
  • 11
    Ebenda.
  • 12
    A. a. O., Blatt 30 VS.
  • 13
    A. a. O., Blatt 31 VS.
  • 14
    Actum Martzdorff, 12. Februar 1783. In: A. a. O., Blatt 34 RS.
  • 15
    Ebenda.
  • 16
    A. a. O., Blatt 36 VS.
  • 17
    Ebenda.
  • 18
    A. a. O., Blatt 35 RS. – Dort auch das folgende Zitat.
  • 19
    A. a. O., Blatt 36 VS. – Der »Citis-Curator« war ein Lesezeuge.
  • 20
    Actum Martzdorff, 26. April 1786. In: A. a. O., Blatt 37 VS. – In diesem Dokument heißt es erstmal Garske statt Garski.
  • 21
    Ebenda u. a. a. O., Blatt 37 RS.
  • 22
    A. a. O., Blatt 37 RS.
  • 23
    Gemeint ist sicherlich Dolzig [heute: Dolsk] im Kreis Schrimm.
  • 24
    Nach dem Taufbuch der katholischen Pfarre St. Katharina in Marzdorf (1760-1790), das heute im Archiwum Diecezji Koszalińsko-Kołobrzeskiej verwahrt wird, wurde Peter Garske am 18. November 1764 getauft.
  • 25
    Nach dem Taufbuch (s. o.) wurde Peter Garske am 24. Mai 1767 getauft.
  • 26
    Actum Martzdorff, 26. April 1786. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 7, Blatt 38 VS.
  • 27
    Ebenda.– Dort auch die weitern Zitate und Angaben.
  • 28
    Actum Martzdorff, 9. November 1803. In: A. a. O., Blatt 39 VS.
  • 29
    Amtsgericht Märkisch Friedland: General-Akten betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 19. – Die Altersangaben der Pfarrer waren oft nur Schätzungen.
  • 30
    Ebenda.
  • 31
    Brief des Patrimonialgerichts vom 19. Februar 1828. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 7, Blatt 41 VS.
  • 32
    Insinuationsurkunde vom 13. März 1828. In: A. a. O., Blatt 42 VS.
  • 33
    Schreiben des Patrimonialgerichts vom 28. Mai 1840. In: A. a. O., Blatt 43 VS.
  • 34
    Actum Marzdorf, 3. September 1840. In: A. a. O., Blatt 46 VS.
  • 35
    A. a. O., Blatt 47 VS.
  • 36
    A. a. O., Blatt 46 RS. – Dort auch die weiteren Angaben.
  • 37
    Bearbeitungsvermerk. In: A. a. O., Blatt 47 RS.
  • 38
    Hypothekenschein (Entwurf). In: A. a. O., Blatt 44 VS bis 45 VS.
  • 39
    General-Akten … a. a. O., S. 322.
  • 40
    A. a. O., S. 386.
  • 41
    A. a. O., S. 192.
  • 42
    A. a. O., S. 448.
  • 43
    A. a. O., S. 6.
  • 44
    A. a. O., S. 24.
  • 45
    A. a. O., S. 66-67.
  • 46
    A. a. O., S. 91.

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