Grundbuch Marzdorf Band 1, Blatt Nr. 2 (1782-1904)
Der zweite Beitrag in der Serie über den Bestand an historischen Grundakten im Archiwum Państwowe in Köslin beschäftigt sich mit dem Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nummer 2, das auf 244 Blättern den Freikossätenhof der Familie Schmikowski in Marzdorf handelt1Amtsgericht Märkisch Friedland: Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 2, Laufzeit 1782-1904, Signatur 26/112/0/3/160 im Archiwum Państwowe Koszalin. Der Originaltitel auf dem Aktendeckel lautet: Grund und Hypothequen Beilage Acten des von Grabskischen Patromial Gerichts der Martzdorffschen Güter betreffend den hypothequarischen Zustand des im Dorfe Martzdorff unter der Nummer Ⅱ belegenen Koßätenhof nebst Zugehörigen des Possessors Johann Schmikowski. – Der Familienname wird in der Akte auch Smikoski, Schmikowsky oder Schmikoski geschrieben. Das Digitalisat kann von registrierten Benutzern auf metryki.genbaza.pl eingesehen werden.. Das Grundbuch ist so reich an Informationen, dass dieser Beitrag in zwei Teilen erscheinen muss.
Das älteste Dokument in der Akte ist das Privileg, das Andreas Joseph auf Tütz Tuczynski, der letzte Erbherr aus dem Geschlecht der Wedel, am 30. März 1717 für Martin Schmikowski ausstelle. Die Gerechtsame, die den Kauf eines »Kossäten-Ackers« in Marzdorf bestätigt, ist in zwei Übertragungen aus dem Polnischen vorhanden. Die erste erstellte der interpres juratus Schievelbein in Tütz 1762 für »Johann Schmikosken zu Marzdorf«2Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 2, Blatt 20 VS bis 20 RS.; die zweite wurde am 30. November 1820 vom Marzdorfer Pfarrer Michael Gramse verfasst3Ebenda, Blatt 94 VS.. Da die Urkunde bislang nicht bekannt war, folgt hier der Wortlaut in der beglaubigten Übersetzung Gramses:
»Andreas Joseph auf Tuetz Tuczynski[,] Starost von Powidz etc. Da es bei allen Gegenständen, und vorzüglich bei solchen die auf Grund und Boden Bezug haben, besser ist, wenn sie schriftlich abgefaßt werden; so habe ich, damit diese meine gegenwärtigen Bestimmung um so bewährter begründet werde, alle Umstände beschrieben, und die beschriebenen Punkte ausgedrückt.
Auf Empfehlung würdiger Leute habe ich dem ehrbahren Martin Smikowski und seinen Nachkommen in Marzdorff den Koßäten Acker, welchen bisher Peter Schmett besaß[,] verkauft für die Summe von Hundert vierzig Gulden, der ihm und seinen Erben männlichen Geschlechts, die nach ihm erben, angehören soll. Dieses benannten Martin Smikowski Verbindlichkeiten sind und werden seyn: In jedem Jahre muß er einen Scheffel Mühlen Roggen, desgleichen vier polnische Gulden Geld Zins auf St. Martin, und sechs Hühner geben. Damit also dieses Privilegium desto besseres Gewähr und Bewährung haben möge, so habe ich solches eigenhändig unterschrieben, und meine Pettschafts darunter zu drücken beschlosse: Geschehen zu Marzdorff im Jahre des Herrn 1717, d. 30ten März.
Nachschriftlich: Die Mooder-Kuhle hinter dem herrschaftlichen Garten erlaube ich ihm auf seinen Grund aufzufahren. LS Andreas Joseph Graf auf Tuetz Tuczynski Starost von Powidz etc.«
Die Urkunde wurde von vier Erben der Tützer Herrschaft approbiert: Von Marianna Radońska im Jahr 1723, von Józef Mycielski 1731, von Konstancya Ponińska und Teresa Skoroszewska 1745 sowie von Franciszka Krzycka und ihrem Mann Antoni im Jahr 17664Ebenda..
Das zweitälteste Dokument in der Grundakte ist eine Bescheinigung, die Jacob Schmikowski am 4. April 1765 vor dem Dorfgericht in Marzdorf seinem Bruder Johann ausstellte. Sie hat folgenden Wortlaut:
»Ich[,] Jacobus Schmikoski bescheinige hiermit, daß ich nach dem Todt meines lieben Vaters Martin Schmikoski von seinen Gütern empfangen hab 50 Reichstaler, in guten Geld, welches Geld mir mein Bruder Joannes Schmikoski hat ausgezahlt, und anjetzo nichts mehr an Haus und Hof[,] Acker und Land zu praetendiren hab, welcher Vertrag ist geschloßen beym Herrn Schulzen und Gerichte, und so fern mein Bruder Joannes Schmikoski oder seine Kinder die Güter nicht sollen bewohnen, oder sollen einem anderen wiedrum soll verkauft werden, so bin ich Jacob Schmikoski oder meiner Kinder der Nächste dazu, so fern sie das jetzige Geld werden geben, auf welchen Vertrag ich mich unterschreibe.
Jacobus Schmikoski, Schulze Paulus Koltermann, Joannes Garski, Johannes Schmikoski, Martin Günterberg.
Meinen Bruder Christopherus hat die Mutter ausquitirt, und hat ihm geben achthalb Reichstaler als Geld.«5Ebenda, Blatt 21 VS.
Die beiden Dokumente reichten dem Marzdorfer Patrimonialgericht aus, um am 29. Oktober 1782 ein Grundbuch für den Eigentümer Johann Schmikowski anzulegen und damit das »Hypothequen Wesen« zu begründen. Über die Lage des Besitzes heißt es dort:
»Dieser Cossätenhof liegt im Dorf Marzdorf am Reetzschen Ende und gränzt gegen Morgen an den Bauern Hans Garski, gegen Abend an den Coßät Martin Neumann, gegen Mittag an die Dorf Straße und Mitternacht an die Achterhöfe. Die nächsten Städte sind Märk. Friedland und Tütz, welche jede eine Meile entfernt liegen.«6Ebenda, Blatt 18 VS.
Das Gericht schätzte den Wert des Hofs, zu dem neben dem unvermessenen Acker »in drei Feldern« ein Wohnhaus, Scheuer, Stall sowie ein Obst- und Grabegarten gehörten, auf 50 Taler7Ebenda und Blatt 18 RS.. Schulden oder Verbindlichkeiten lasteten nicht auf dem Besitz8Ebenda, Blatt 19 VS..
Ende 1794 starb Maria geborene Polzin, die Ehefrau des Kossäten Johann Schmikowski. Da der Witwer acht Wochen später eine erneute Heirat beabsichtigte, schloss er am 21. Januar 1795 vor dem Patrimonialgericht in Marzdorf einen Erbteilungsvertrag9Der Vertrag, den der Richter Conrad aus Märkisch Friedland verfasste, findet sich ebenda, Blatt 39 VS bis 41 RS. Alle Erben unterzeichneten mit drei Kreuzen. über das Erbe seiner verstorbenen Frau. Erbberechtigt waren außer ihm folgende Personen:
- die großjährige Tochter Christina aus der ersten Ehe der Verstorbenen, die mit dem Kossäten Martin Kluck in Strahlenberg verheiratet war;
- der großjährige Sohn Martin aus der ersten Ehe, der beim Freischulz Hohensee in Klein Nakel diente;
- der Sohn Johann Schmikowski;
- der Sohn Anton Schmikowski;
- die Tochter Catharina Schmikowski.10Ebenda, Blatt 39 VS.
Für die drei letztgenannten noch minderjährigen Kinder wurden der Dienstbauer Martin Lück und der Kossät Jacob Garsky als »Theilungs-Vormünder« benannt.
Johann Schmikowski gab an, er habe seine verstorbene Frau »ganz arm geheirathet«, denn ihr sei nach dem Tode des ersten Mannes »kein Vermögen nachgeblieben«11Ebenda, Blatt 39 RS.. Seiner Stieftochter Christina Kluck habe der dennoch bei deren Eheschließung folgendes mitgegeben:
- 20 Taler in bar;
- zwei Kühe à 8 Taler;
- drei »überjährige Schweine« im Gesamtwert von 4 Taler 12 Groschen;
- acht Gänse im Gesamtwert von 2 Taler;
- zwei Ferkel mit einem Gesamtwert von 16 Groschen;
- zwei Unterbetten, ein Oberbett, sieben Pfühle mit doppelten Bezügen und zwei Bettlaken sowie Kleidungsstücke.
Mit dieser Mitgift habe er Christina abgefunden, was sie auch selbst anerkannte:
»Gedachte Stieftochter überzeugte sich denn auch, daß sie nach vorstehender Maaßgabe weder väter- noch mütterliches Erbtheil noch etwas fordern könne, worüber sie sich auch bei Aufnahme des Inventarii erklärt habe […].«12Ebenda, Blatt 40 VS.
Den Gesamtwert des Kossätenhofes, zu dem«noch nicht ein Drittel einer Hufe Landes« gehörte, schätzte das Gericht auf 348 Taler und acht Groschen13Ebenda und Blatt 40 RS.. Die Hälfte davon fiel dem Witwer zu, die andere Hälfte wurde auf die vier übrig gebliebenen Kinder verteilt, denen jeweils 43 Taler zwölf Groschen zustanden14Ebenda, Blatt 40 RS.. Da Johann Schmikowski die Beträge nicht auszahlen konnte »ohne sich in Schulden zu setzen«, sollten die mütterlichen Erbteile ins Hypothekenbuch des Kossätenhofs eingetragen und damit versichert werden15Ebenda, Blatt 41 RS..
Nach dem Tod von Johann Schmikowski wurde am 25. April 1807 vor dem Dorfgericht in Marzdorf der nächste Erbvertrag geschlossen.16Der Erbvertrag von 1807 findet sich ebenda, Blatt 42 VS bis 45 RS. Die Zahl der Erbberechtigten war inzwischen auf acht gestiegen:
- die zweite Ehefrau und nunmehrige Witwe geborene Gördel, die vor Gericht »in curatorischen Beistand« ihres Bruders, des Bauern Jacob Gördel (oder Jördel) aus Knakendorf erschien;
- der herrschaftliche Voigt Martin Wiese aus Stibbe, der seine Frau Catharina geborene Schmikowski vertrat;
- der Kossät Martin Kluck aus Strahlenberg, dessen Frau Christina bereits verstorben war;
- der Sohn Johann.
Neben diesen majorennen »Interessenten« waren vier minderjährige Kinder aus der zweiten Ehe erbberechtigt:
- der Sohn Andreas;
- der Sohn Jacob;
- die Tochter Anna Maria;
- die Tochter Dorothea, die um 1803 geboren war17Ebenda, Blatt 42 VS. – Das Geburtsdatum von Dorothea Schmikowski wurde aus dem Sterbeeintrag in den Kirchenbuch-Duplikaten von Marzdorf ermittelt. General-Akten des Königlichen Amtsgerichts in Märk. Friedland betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 200..
Für die minorennen Kinden wurden Martin Wiese und Martin Kluck zu Vormündern bestellt18Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 2, Blatt 42 VS und RS..
Nach dem aufgestellten Inventarium ergab sich nun für den Kossätenhof ein aktives Vermögen von 351 Taler und 20 Groschen19Ebenda, Blatt 43 VS.. Von diesem Betrag waren abzuziehen:
- 174 Taler und vier Groschen, die noch aus der Erbteilung von 1795 hypothekarisch auf dem Hof standen;
- eine Forderung des Sohnes Johann Schmikowski über 4 Taler 5 Groschen für Vorspann und weitere Arbeiten;
- rückständige Prozesskosten aus der (Erb-)Verhandlung Kluck – Schmikowski von 1 Taler 18 Groschen;
- die Erbteilungskosten aus dem gegenwärtigen Verfahren von 2 Taler 4 Groschen.
Weiter zog Richter Conrad aus Märkisch Friedland, der als Kreis-Justiz-Commissar das Verfahren leitete, drei »Muttererbteile« von jeweils 43 Taler und zwölf Groschen für den »verstorbenen Martin Schmikowski« zu Klein Nakel, für Anton Schmikowski und zuletzt noch für Johann Schmikowski von den Aktiva ab, obwohl diese Forderungen schon in den zuerst genannten 174 Taler und vier Groschen eingeschlossen waren20Ebenda, Blatt 43 RS und Blatt 45 RS..
Nach dieser Rechnung blieb lediglich eine Erbmasse von 38 Taler und 22 Groschen zur Verteilung übrig. Vor Gericht zeigten sich alle Erbberechtigten »davon überzeugt, daß der Koßäthenhof kaum so viel werth ist, als er taxirt, da die Gebäude dergestallt in Verfall sind, daß sie ohne neuen Wirth nicht länger erhalten werden können.«21Ebenda, Blatt 42 RS. Weiter heißt es:
»In dieser Rücksicht würde es darum schwer halten, einen Käufer zu bekommen und es haben sich dahero die Erben darüber geeiniget, daß der Miterbe Johann Schmikowsky den erbschaftl. Freikoßäthenhof hierselbst, in dem Zustande wie er jetzt beschaffen, von Mariae Verk. d. J. ab, für die Taxe von 300 rth eigenthümlich übernehmen soll und zwar schon in der Hinsicht weil die Wittwe und Kinder, wenigstens so lange Erstere sich rüstig verhält, freien Wohnsitz und Wärme behalten [soll].«22Ebenda. Dort auch die nachfolgenden Zitate.
Obgleich der Hof »mit Schulden belastet« war, entschloss sich Johann Schmikowski das Erbe anzunehmen und die Schulden auszuzahlen, »wobei [ihm] die nächsten Verwandten, zu seiner Schonung, die möglichste Nachsicht« zusicherten. Zusammen mit den Schwagern Martin Kluck und Martin Wiese verzichtete Johann außerdem auf das »bleibende Vaternerbtheil«, das je zur Hälfte auf die Witwe und die minderjährigen Kinder verteilt werden sollte23Ebenda, Blatt 43 VS..
Die Witwe Anna geborene Gördel entnahm ihr Erbe aus dem Inventar des Kossätenhofs: Drei Kessel, eine Lade, Betten, eine Kuh, eine Ferse, ein Schwein, zwei Zuchtgänse24Ebenda.. Den vier minderjährigen Kindern fielen jeweils vier Taler, 20 Groschen und neun Pfennig25Ebenda, Blatt 45 VS. zu, die auf dem Hof stehen bleiben und »von Marien ab jährlich mit zweieinhalb Prozent« verzinst werden sollten. Alle Verbindlichkeiten wurden ins Hypothekenbuch eingetragen26Ebenda Blatt 44 VS..
Zum Abschluss der Verhandlung erklärte sich Johann Schmikowski, der neue Besitzer des Hofes, noch bereit, »seiner Stiefmutter jährlich so viel Erdtoffeln« zu bewilligen, »wie sie mit ihrem eigen gewonnenen Dünger bedüngen kann«27Ebenda Blatt 44 RS., dann wurde die Verhandlung geschlossen. Der Vertrag, den alle Erben mit Kreuzen zeichneten, wurde von Pfarrer Michael Gramse und von der Kreis-Jusitiz-Commission in Märkisch Friedland bestätigt. Im entsprechenden Decret heißt es:
»Da bei den jetzigen Zeit Umständen abzusehen ist, daß sich kein Käufer zu dem verwahrloßten Koßätenhofe finden wird, indem auch die Theilung deshalb so lange aufgehalten worden, der Hof aber nicht länger ohne Wirth bleiben kann, weil sonst die Gebäude vollends einstürzen; sämmtliche Interessenten so wie das Dorfgerichte darüber einig sind, daß der Hof kaum so viel werth ist, als er laut Inventarium angenommen worden, so wird der Cessions Vertrag und Erbtheilung hierdurch von Obrigkeits wegen um so mehr bestätiget und das Eigenthum des Schmikowskischen Freikoßäthenhofes zu Marzdorf auf den Miterben Johann Schmikowski transferirt […]«28Ebenda, Blatt 45 VS und RS.
Mit den Hinweis auf die »jetzigen Zeit Umstände« meinte Richter Conrad natürlich, dass der Deutsch Croner Kreis seit November 1806 Kriegsschauplatz und von den Truppen Napoleons besetzt war. Erst mit dem Frieden von Tilsit im Juli 1807 wurde die Zugehörigkeit des Gebiets zu Preußen gesichert. Zum Frieden kam es gar erst 1815 nach dem endgültigen Sieg über Napoleon.
Das nächste Ereignis in den Grundakten des Kossätenhofs Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 2 fällt in das Jahr 1824. Im September des Jahres schloss Johann Schmikowski, der sich zwischenzeitlich mit Maria geborene Radke verheiratet hatte, vor dem Dorfgericht in Marzdorf einen Kaufvertrag mit dem Schneidermeister Franz Sydow.29Der Vertrag findet sich ebenda, Blatt 23 VS. Kaufgegenstand war ein ungefähr ein Morgen großes Stück des am Mastbruch belegenen Achterhofs der Schmikowskis sowie das Weiderecht für eine Kuh, eine Gans und ein Schwein auf der gemeinschaftlichen Dorfweide30Ebenda, Blatt 25 VS, 26 VS und RS.. Der Kaufpreis sollte sich auf 95 Taler belaufen. Das Marzdorfer Dorfgericht, das nach der Aussiedlung der bäuerlichen Wirte nach Königsgnade aus dem Schulzen Morowski, dem Krüger Schmidt, dem Freibauern Neumann31Es handelt sich zweifellos um den ehemaligen Lehrer Lorenz Neumann, dem Gutsherr Grabski (wie hier geschildert) den Kluck’schen Bauernhof als freies Eigentum überlassen hatte. sowie den Kossäten Martin Günterberg und Mathias Garski bestand, bewilligte den Vertrag am 26. September 182432Ebenda, Blatt 22 VS. und leitete ihn zur Bestätigung an die Kreis-Justiz-Commission in Märkisch Friedland weiter.
Der Kommission, zu deren Aufgaben neben der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch die Aufsicht über die adligen Patrimonial- und Dorfgerichte gehörte33Zum Aufgabenbereich der Kreis-Justiz-Commissionen in Ost- und Westpreußen siehe auch J. D. F. Rumpf: Die preußische Monarchie in Hinsicht ihrer Bewohner und ihres Nationalreichtums, Berlin, 1839³, S. 72 f., stand inzwischen Justizrat Richter vor, der zunächst einen Termin zur »Aufnahme des Kaufvertrages« auf den 17. Februar 1825 ansetzte34Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 2, Blatt 23 VS, Randbemerkung.. Am 26. November 1824 bat Johann Schmikowski »den Termin zu beschleunigen«, weil er »früher durch Sydow nichts erhalten« könne. Er sei darauf angewiesen, »die 95 Thaler in den Empfang [zu] nehmen«, um seinen »Creditores die Zinsen zu entrichten und wo ich selbst etwas brauche.«35Ebenda, Blatt 24 VS.
Die Bitte war vergeblich. Am 17. Februar 1825 fand in Märkisch Friedland die angesetzte Verhandlung statt, bei der dem Ehepaar Schmikowski zunächst aufgetragen wurde, bis zum 25. März des Jahres einen »Consens von der Grundherrschaft« und die »Einwilligung des Landraths-Amtes«36Ebenda, Blatt 25 RS. zum geplanten Verkauf beizubringen. Zudem sollte der Verkäufer klären, »ob sein Grundstück mit keinen Real Schulden belastet«37Ebenda, Blatt 27 VS. sei. Da Schneider Sydow in der Verhandlung erwähnte, er habe vom Kaufgeld bereits 14 Taler an Schmikowski entrichtet, wurde er ermahnt, vor einer weiterer Zahlung die »gerichtliche Anweisung dieserhalb abzuwarten«38Ebenda.. Johann Schmikowski und seine Ehefrau Maria unterzeichneten das Verhandlungsprotokoll mit Kreuzen, Sydow hingegen mit seinem Namen.
Bei dem Termin am 25. März erklärte Schmikowski, er habe bislang weder die Einwilligung des Landratsamts noch der Gutsherrschaft zum Verkauf erlangen können. Er behielt sich vor, beide Konsense binnen drei Monaten einzureichen39Ebenda, Blatt 28 VS.. Die Schulden aus der Erbteilung des Jahres 1807 habe er »sämmtlich abgetragen«40Ebenda, Blatt 28 RS., Quittungen besitze er allerdings nicht. Die Witwe seines verstorbenen Bruders Martin – die bei der Erbverteilung gar nicht erwähnt wurde – habe allerdings noch 35 Taler »aus der Erbschaft ihres Mannes« zu fordern. Sie sei jetzt mit Martin Wegener in Eichfier bei Schloppe verheiratet41Ebenda und Blatt 29 VS. Im Text heißt es Eickfiehr.. Seine Stiefmutter Anna geborene Gördel sei »im Wittwenstande« verstorben42Blatt 29 VS.. Der Stiefbruder Andreas Schmikowski habe sein Erbteil erhalten, lebe in Stibbe und werde darüber Quittung leisten. Den beiden Stiefschwestern Anna Maria und Dorothea, die »noch minorenn« seien, sei er außer den versicherten Erbteilen »weiter nichts schuldig«43Blatt 29 RS.. Der zweite Stiefbruder Jacob Schmikowski sei im 17. Lebensjahr verstorben. Schmikowski erklärte weiter:
»Ich beabsichtige etwaige Schulden durch die Kaufgelder des an den Sydow verkauften Antheils meines Hofes zu tilgen.«44Ebenda.
Am 10. Mai 1825 erteilte der Gutsherr Kalixtus von Grabski seinen Konsens zum Verkauf des Grundstückes, der allerdings allein nicht ausreichte. Zusätzlich war noch die Zustimmung der Landschaftsdirektion in Bromberg erforderlich, unter deren Zwangsverwaltung das Marzdorfer Rittergut stand45Ebenda, Blatt 31 VS. Die Zustimmung der Landschaftsdirektion ist in der Grundakte nicht enthalten.. Am 16. Mai äußerte sich Landrat von Germar in Deutsch Krone zu den Verkaufsabsichten:
»Auf Verlangen des Freikoßäthen Johann Schmikowski zu Marzdorff wird hierdurch bescheinigt, daß gegen den von ihm beabsichtigten Verkauf von zwei hundert Ruthen Akker und hundert zehn Ruthen Weideland von seinem Besitzthum nichts zu erinnern ist, da er die auf sein Grundstück haftende Kontribution nach wie vor völlig entrichten will und dem Käufer nicht von derselben zu tragen zukommen soll.«46Ebenda, Blatt 32 VS.
Für den 27. Mai 1825 hatte Justizrat Richter den Knecht Andreas Schmikowski aus Stibbe vorgeladen, der im Widerspruch zu seinem Bruder aussagte:
»Mein gedachter Stiefbruder hat mich Hinsichts meiner Erbportion ad 4 rt 20 gr 9 pf noch keinesweges befriedigt und deshalb kann ich auch über deren Empfang nichts quittiren, sondern werde zuvor von demselben meine Befriedigung erwarten.«47Ebenda, Blatt 31 RS.
Inzwischen war der Käufer des Grundstücks, der Schneidermeister Franz Sydow, längst ungeduldig geworden. Schon am 20. Mai 1825 hatte er in Märkisch Friedland um »einen recht baldigen Termin zur gerichtlichen Verlautbarung« des Kaufvertrages gebeten48Ebenda, Blatt 33 VS.. Am 19. Juni wiederholte er seine Bitte schriftlich49Ebenda, Blatt 34 VS., am 13. Juli erschien er noch einmal vor der Gerichtskommission[/mfn]Ebenda, Blatt 36 RS.[/mfn], am 18. des Monats bat er wiederum schriftlich darum, »so schleunig wie möglich einen Termin anzusetzen«. Bei einer weiteren Verzögerung, so seine Befürchtung, werde Schmikowski den Roggen auf dem verkauften Acker abschneiden und er »alsdann großen Schaden leiden«50Ebenda, Blatt 37 VS..
Das Gericht zeigte sich unbeeindruckt, denn Justizrat Richter hatte inzwischen damit begonnen, die Eigentumsüberlieferung des Kossätenhofs vom Jahr 1765 an zu überprüfen. Er ließ zu diesem Zweck in der »Marzdorfschen Registratur« nach Vormundschaftsakten suchen, die dort aber nicht aufzufinden waren51Ebenda, Blatt 31 RS.. Auch die Nachforschung in Stibbe blieb erfolglos52Ebenda, Blatt 36 RS..
Es ist aus der Grundakte nicht ersichtlich, ob der Grundstücksverkauf an Sydow überhaupt jemals vollzogen wurde. Zwar erteilten am 1. April 1826 auch Andreas Schmikowski und Martin Wiese – letzterer als Vormund der noch minderjährigen Schwestern Anna-Maria und Dorothea – ihre Zustimmung53Ebenda, Blatt 48 RS. Die Majorennität wurde in Preußen mit dem vollendeten 24. Lebensjahr erreicht (Kabinettsorder vom 16. Juni 1808). Andreas Schmikowski befand sich nach der Akte »schon im 29ten Lebensjahr«., aber die Prüfung der Eigentumsüberlieferung dauerte noch zwei Jahre und endete erst am 13. April 1828 mit der Ausstellung eines Hypothekenscheins für Johann Schmikowski54Der Hypothekenschein findet sich ebenda, Blatt 58 VS bis 59 RS.. Da Urkunden nicht vorlagen, griff die Justizkommission bei der Feststellung der Besitzrechte zuletzt auf Zeugenaussagen zurück, welche die Leibgedinger Michael Neumann und Jacob Radtke am 11. April 1828 ablegten. Beide Zeugen – es handelte sich vermutlich um die ältesten Dorfbewohner – hatte Johann Schmikowski in Vorschlag gebracht55Ebenda, Blatt 48 VS..
Michael Neumann erklärte bei der Vernehmung56Die Aussage findet sich ebenda Blatt 51 VS bis 52 RS. in Märkisch Friedland:
»Ich heiße wie gedacht, bin ungefähr 74 Jahr alt, ganz weiß ich mein Alter nicht, bekenne mich zur römisch katholischen Religion und bin mit Schmikowski weder verwandt noch verschwägert. Ich bin in Marzdorff jetzt Koenigsgnade erzogen und auch geboren und habe mich bis jetzt daselbst auch immer aufgehalten. […]
Denjenigen, in Marzdorff belegenen Kossäthenhof, welchen jetzt Johann Schmikowski besitzt, hatte vor ungefähr 56 Jahren, also um das Jahr 1772[,] ein gewisser Johann Schmidt inne. Vorher hatte den Hof der Großvater des jetzigen Besitzers, Johann Schmikowski, besessen, diesen habe ich aber nicht mehr gekannt, sondern weiß das blos von Hörensagen. Der Johann Schmidt sollte den Hof, wie man sagte, nach dem Tode des Schmikowski (Großvater des jetzt lebenden Johann Schmikowski) blos als Verwalter in Besitzung übernommen haben, denn der Vater des jetzt lebenden Johann Schmikowski, der auch Johann Schmikowski hieß, war damals, als Johann Schmidt[,] der eine Tochter vom alten und eine Schwester vom jungen Johann Schmikowski, wie mich dünkt, zur Frau hatte, den Hof bewirthschaftete, noch zu jung, als daß er die Wirthschaft des Hofes hätte übernehmen können. Nachdem Johann Schmikowski, Vater des jetzigen Hofes Inhabers, ein reiferes Alter erreicht hatte, übernahm er den Koßätenhof selbst.«
Der Zeuge Jacob Radtke war 72 Jahre alt und hatte ebenfalls seit seiner Geburt »in Marzdorf jetzt Koenigsgnade« seinen Aufenthalt gehabt. Er erklärte57Die Aussage von Jacob Radtke findet sich ebenda Blatt 52 RS bis 53 RS.:
»Vor 50 und einigen Jahren, als ich noch Jüngling und die Provinz Westpreußen noch nicht unter preußische Hoheit gekommen war, saß auf dem jetzigen Johann Schmikowskischen Hofe ein gewisser Johann Schmidt. Dieser besaß ihn einige Jahren und dann übernahm solchen der Johann Schmikowski – Vater des jetzt lebenden Johann Schmikowski. Soweit ich erfahren habe, erbte jener Johann Schmikowski den Hof, aus welchen Rechten aber der Johann Schmidt solchen bewirthschaftet hat, weiß ich mit Gewißheit nicht, soweit habe ich aber erfahren, daß er von den Schmikowski’s ein Verwandter gewesen und den Hof blos solange bewirthschaftet, bis Johann Schmikowski (Vater des jetzt lebenden Johann Schmikowski) alt genug gewesen, um der Wirthschaft selbst vorstehen zu können.
Daß jemand an den Schmikowskischen Hof einen Eigenthums-Anspruch gemacht oder die Schmikowski’s in dem Besitz desselben bestritten hätte, habe ich nie gehört.«
Am 26. November 1829 fand sich Johann Schmikowski mit seiner Ehefrau Maria geborene Radke erneut vor dem Gericht in Märkisch Friedland ein. Dort erschien ebenfalls die jüngste Stiefschwester, Dorothea, in Begleitung ihres Ehemannes Johann Lück, den sie erst wenige Tage zuvor – am 15. November 1829 – geheiratet hatte58General-Akten des Königlichen Amtsgerichts …, a. a. O., S. 72 bis 73.. Vor Gericht schlossen die beiden Paare einen Vertrag, der den Eheleuten Lück ein lebenslanges und vererbbares Wohnrecht in einer Stube und einer Kammer des Wohnhauses auf dem Kossätenhof einräumte. Außerdem wurde ihnen eine Kuhweide, Weide für zwei Stück Schafe, eine Gans und ein Schwein zu freien Benutzung überlassen. Die Eheleute Lück versprachen im Gegenzug zur Erntezeit zwanzig Tage lang unentgeltliche Dienste auf dem Hof zu leisten59Der Vertrag findet sich in Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 2, Blatt 60 VS bis 62 VS..
Das Gericht wandte gegen den Vertrag ein, dass nach preußischem Recht eine »dingliche Verpflichtung zu beständigen Diensten gar nicht zulässig« sei«60Ebenda, Blatt 63 RS., aber beide Vertragsparteien hielten trotzdem am Wortlaut der Abmachung fest:
»Wir haben wohl verstanden was uns bedeutet worden, haben jedoch zu einander das Zutrauen, daß wir von den Verbindlichkeiten[,] welche wir […] übernommen haben, nicht abgehen, und daß nach uns unsere Erben an dieselbe werden gebunden sein wollen.«61Ebenda, Blatt 64 VS.
Am 26. September 1830, also nicht einmal ein Jahr nach dem Vertragsschluss, starb der Kossät Johann Schmikowski im Alter von 48 Jahren62General-Akten des Königlichen Amtsgerichts …, a. a. O., S. 87.. Am 9. Januar 1831 heiratete seine Witwe den Bauernsohn Stenzel Garski aus Königsgnade63Ebenda, S. 94. Im Kirchenbuch wird der Bräutigam Stanislaus Garske genannt. Er war bei der Heirat 34 Jahre alt, die Braut 40., der in in den nächsten Jahren als legitimer Besitzer des Freikossätenhofs auftrat und sich im Herbst 1832 auch an Verhandlungen zur Weide-Separation beteiligte64Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 2, Blatt 67 VS.. Vier Jahre später, am 3. März 1835, forderte das Kreisgericht die »verwittwete Johann Schmikowski jetzt verehel. Kossäth Stenzel Garski« auf, »das Dokument, wonach Ihnen das Grundstück eigenthümlich überlassen ist, binnen vier Wochen einzureichen«65Ebenda, Blatt 69 VS.. Zusammen mit dieser Aufforderung stellte das Gericht eine Rechnung über 13 Taler 25 Groschen 6 Pfennig zu, die an Gerichtskosten seit 1824 aufgelaufen waren66Die Kostenrechnung findet sich ebenda, Blatt 68 VS..
Da Stenzel Garski und seine Ehefrau »beim besten Willen früher nicht Zahlung leisten«67Ebenda, Blatt 70 VS. konnten, baten sie am 16. April 1835 um einen Aufschub bis Martini des Jahres. Am 5. Mai des Jahres erschien Stenzel Garski persönlich vor Gericht in Märkisch Friedland, wo er mitteilte, dass die »Erbtheilung nach dem Tode des Johann Schmikowsky noch nicht beendigt« sei. Es könne daher auch kein »Erwerbs Dokument« eingereicht werden68Ebenda, Blatt 71 VS.. Vermutlich auf Intervention des Kreisgerichts bestellte das Marzdorfer Patrimonialgericht – das inzwischen nach Tütz übersiedelt war – am 6. Januar 1836 den Bauern Johann Lück aus Königsgnade zum Vormund über den am 13. Juni 1820 geborenen Johann Anton Schmikowski, der das einzige Kind seiner Eltern war69Ebenda, Blatt 86 RS. – Johann Anton Schmikowski wird auf den späteren Blättern der Grundakte (wie auch in den Kirchenbüchern) durchgehend Johann Schmikowski genannt..
Stenzel Garski starb am 19. Februar 1837 in Marzdorf im Alter von etwa 40 Jahren und hinterließ als einzigen Erben neben der Ehefrau seinen Bruder, den Kossät Mathias Garske70Ebenda, Blatt 101 RS.. Bei der Erbauseinandersetzung, die am 18. Oktober 1837 vor dem Patrimonialgericht in Marzdorf stattfand, überließ der Bruder der Witwe »den gesammten Mo- und Immobilien Nachlaß« gegen eine Abfindung von 25 Taler, die unverzinst in drei Jahren zahlbar war. Sowohl Mathias Garske als auch die Witwe Garski zeichneten den Vertrag mit Kreuzen71Das Verhandlungsprotokoll, erstellt »am Gerichtstag in Marzdorf«, findet sich ebenda, Blatt 98 RS bis 99 RS.. Für das Gericht unterschrieben als Richter bzw. Beisitzer Mathaei und Heyse.
Die nun zum zweiten Mal verwitwete Maria Garske erklärte am 18. Oktober 1837 vor dem Patrimonialgericht, dass sie »ihrem Sohn Johann Schmikowski den gesammten Nachlaß ihres Ehemanns und insbesondere den […] Freikossätenhof eigenthümlich abtreten« wolle. Sie fuhr fort:
»Da der Johann Schmikowski noch nicht allein der Wirthschaft vorstehen könne, so wolle sie der Wirthschaft noch ein Paar Jahre vorstehen, und demnächst den förmlichen Erbvergleich mit dem Johann Schmikowski über die Abtretung des Nachlasses abschließen. Bis dahin bitte sie, die Sache noch amtlich beruhen zu lassen.«72Ebenda, Blatt 102 VS.
Der Hof war zu jener Zeit offenbar sehr heruntergekommen. Eine Kommission des Patrimonialgerichts unter Leitung von Richter Mathaei und dem Schulzen Morowski schätzte den Gesamtwert des Besitzes am 10. Juli 1838 auf gerade einmal 168 Taler 29 Groschen. Zum Kossätenhof gehörten:
- ein Wohnhaus, 11,3 m lang, 7,2 m breit und 1,9 m hoch;
- ein Stall, 6,3 m lang, 3,5 m breit und 1,9 m hoch;
- eine Scheune, 12,2 m lang, 6,6 m breit und 2,5 m hoch73Ebenda, Blatt 100 VS. Die Originalmaße wurden umgerechnet, wobei eine Rute mit 3,766 Meter angenommen wurde..
Alle Gebäude waren in »schlechtem Stande, weil dieselben meistentheils ohne Dach liegen«74Ebenda.. Die Hälfte des Wohnhauses gehörte zudem dem Einlieger-Ehepaar Lück. Der Viehbestand des Hofes bestand aus einem alten Pferd, einer Kuh, einer Stärke, zwei alten Schafen und zwei Jährlingen, zwei Ferkeln, einer Gans, drei Hühnern und einem Hahn. An Grundbesitz umfasste der Hof 20 Morgen neunjähriger Acker, neun Morgen dreijähriger Acker und ein Morgen 138 Quadratruten »Wiese mit schlechtem Einschnitt«. Insgesamt waren das ungefähr 7,7 Hektar Land. Folgende Schulden standen auf dem Anwesen:
- 25 Taler für den Kossät Mathias Garske in Marzdorf;
- 10 Taler für Veronica Wiese in Stibbe;
- 2 Taler für Joseph Wiese daselbst;
- 7 Taler für Michael Tetzlaff in Brunk;
- 1 Taler für Mathias Remer in Marzdorf;
- 1 Taler für Johann Radke in Marzdorf;
- 2 Taler für den Kossät Martin Günterberg in Marzdorf;
- 2 Taler 10 Groschen für Stadtrichter Kloer, dem neuen Besitzer des Marzdorfer Ritterguts75Ebenda, Blatt 101 VS. – Kloer hatte das Gut im Jahr 1832 bei einer Zwangsversteigerung übernommen..
Wohl auf Kloers Initiative wurden am 3. November 1837 die Naturalabgaben, die bislang von den bäuerlichen Eigentümern in Marzdorf an die Gutsherrschaft zu leisten war, in eine jährliche Geldrente umgewandelt76Der Ablösungsrezess findet sich ebenda Blatt 82 VS bis 85 VS.. Es waren davon fünf Eigentümer betroffen, die folgenden hypothekarisch abgesicherten Beträge zu zahlen hatten:
- Freischulze Joseph Morowski – 17 Taler 16 Groschen;
- Mathias Garske – 2 Taler 9 Groschen;
- Johann Schmikowski – 2 Taler 8 Groschen 9 Pfennig;
- Martin Günterberg – 2 Taler 3 Groschen 9 Pfennig;
- Martin Neumann – 2 Taler77Ebenda, Blatt 84 VS..
Der Rezess wurde von Kloer und Morowski namentlich unterzeichnet, von allen anderen – einschließlich der »Wittwe Garsky« – mit drei Kreuzen. Die Regierung in Marienwerder bestätigte den Vertrag am 17. Januar 183878Ebenda, Blatt 88 VS..
Wird fortgesetzt …
Anmerkungen:
- 1Amtsgericht Märkisch Friedland: Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 2, Laufzeit 1782-1904, Signatur 26/112/0/3/160 im Archiwum Państwowe Koszalin. Der Originaltitel auf dem Aktendeckel lautet: Grund und Hypothequen Beilage Acten des von Grabskischen Patromial Gerichts der Martzdorffschen Güter betreffend den hypothequarischen Zustand des im Dorfe Martzdorff unter der Nummer Ⅱ belegenen Koßätenhof nebst Zugehörigen des Possessors Johann Schmikowski. – Der Familienname wird in der Akte auch Smikoski, Schmikowsky oder Schmikoski geschrieben. Das Digitalisat kann von registrierten Benutzern auf metryki.genbaza.pl eingesehen werden.
- 2Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 2, Blatt 20 VS bis 20 RS.
- 3Ebenda, Blatt 94 VS.
- 4Ebenda.
- 5Ebenda, Blatt 21 VS.
- 6Ebenda, Blatt 18 VS.
- 7Ebenda und Blatt 18 RS.
- 8Ebenda, Blatt 19 VS.
- 9Der Vertrag, den der Richter Conrad aus Märkisch Friedland verfasste, findet sich ebenda, Blatt 39 VS bis 41 RS. Alle Erben unterzeichneten mit drei Kreuzen.
- 10Ebenda, Blatt 39 VS.
- 11Ebenda, Blatt 39 RS.
- 12Ebenda, Blatt 40 VS.
- 13Ebenda und Blatt 40 RS.
- 14Ebenda, Blatt 40 RS.
- 15Ebenda, Blatt 41 RS.
- 16Der Erbvertrag von 1807 findet sich ebenda, Blatt 42 VS bis 45 RS.
- 17Ebenda, Blatt 42 VS. – Das Geburtsdatum von Dorothea Schmikowski wurde aus dem Sterbeeintrag in den Kirchenbuch-Duplikaten von Marzdorf ermittelt. General-Akten des Königlichen Amtsgerichts in Märk. Friedland betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 200.
- 18Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 2, Blatt 42 VS und RS.
- 19Ebenda, Blatt 43 VS.
- 20Ebenda, Blatt 43 RS und Blatt 45 RS.
- 21Ebenda, Blatt 42 RS.
- 22Ebenda. Dort auch die nachfolgenden Zitate.
- 23Ebenda, Blatt 43 VS.
- 24Ebenda.
- 25Ebenda, Blatt 45 VS.
- 26Ebenda Blatt 44 VS.
- 27Ebenda Blatt 44 RS.
- 28Ebenda, Blatt 45 VS und RS.
- 29Der Vertrag findet sich ebenda, Blatt 23 VS.
- 30Ebenda, Blatt 25 VS, 26 VS und RS.
- 31Es handelt sich zweifellos um den ehemaligen Lehrer Lorenz Neumann, dem Gutsherr Grabski (wie hier geschildert) den Kluck’schen Bauernhof als freies Eigentum überlassen hatte.
- 32Ebenda, Blatt 22 VS.
- 33Zum Aufgabenbereich der Kreis-Justiz-Commissionen in Ost- und Westpreußen siehe auch J. D. F. Rumpf: Die preußische Monarchie in Hinsicht ihrer Bewohner und ihres Nationalreichtums, Berlin, 1839³, S. 72 f.
- 34Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 2, Blatt 23 VS, Randbemerkung.
- 35Ebenda, Blatt 24 VS.
- 36Ebenda, Blatt 25 RS.
- 37Ebenda, Blatt 27 VS.
- 38Ebenda.
- 39Ebenda, Blatt 28 VS.
- 40Ebenda, Blatt 28 RS.
- 41Ebenda und Blatt 29 VS. Im Text heißt es Eickfiehr.
- 42Blatt 29 VS.
- 43Blatt 29 RS.
- 44Ebenda.
- 45Ebenda, Blatt 31 VS. Die Zustimmung der Landschaftsdirektion ist in der Grundakte nicht enthalten.
- 46Ebenda, Blatt 32 VS.
- 47Ebenda, Blatt 31 RS.
- 48Ebenda, Blatt 33 VS.
- 49Ebenda, Blatt 34 VS.
- 50Ebenda, Blatt 37 VS.
- 51Ebenda, Blatt 31 RS.
- 52Ebenda, Blatt 36 RS.
- 53Ebenda, Blatt 48 RS. Die Majorennität wurde in Preußen mit dem vollendeten 24. Lebensjahr erreicht (Kabinettsorder vom 16. Juni 1808). Andreas Schmikowski befand sich nach der Akte »schon im 29ten Lebensjahr«.
- 54Der Hypothekenschein findet sich ebenda, Blatt 58 VS bis 59 RS.
- 55Ebenda, Blatt 48 VS.
- 56Die Aussage findet sich ebenda Blatt 51 VS bis 52 RS.
- 57Die Aussage von Jacob Radtke findet sich ebenda Blatt 52 RS bis 53 RS.
- 58General-Akten des Königlichen Amtsgerichts …, a. a. O., S. 72 bis 73.
- 59Der Vertrag findet sich in Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 2, Blatt 60 VS bis 62 VS.
- 60Ebenda, Blatt 63 RS.
- 61Ebenda, Blatt 64 VS.
- 62General-Akten des Königlichen Amtsgerichts …, a. a. O., S. 87.
- 63Ebenda, S. 94. Im Kirchenbuch wird der Bräutigam Stanislaus Garske genannt. Er war bei der Heirat 34 Jahre alt, die Braut 40.
- 64Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 2, Blatt 67 VS.
- 65Ebenda, Blatt 69 VS.
- 66Die Kostenrechnung findet sich ebenda, Blatt 68 VS.
- 67Ebenda, Blatt 70 VS.
- 68Ebenda, Blatt 71 VS.
- 69Ebenda, Blatt 86 RS. – Johann Anton Schmikowski wird auf den späteren Blättern der Grundakte (wie auch in den Kirchenbüchern) durchgehend Johann Schmikowski genannt.
- 70Ebenda, Blatt 101 RS.
- 71Das Verhandlungsprotokoll, erstellt »am Gerichtstag in Marzdorf«, findet sich ebenda, Blatt 98 RS bis 99 RS.
- 72Ebenda, Blatt 102 VS.
- 73Ebenda, Blatt 100 VS. Die Originalmaße wurden umgerechnet, wobei eine Rute mit 3,766 Meter angenommen wurde.
- 74Ebenda.
- 75Ebenda, Blatt 101 VS. – Kloer hatte das Gut im Jahr 1832 bei einer Zwangsversteigerung übernommen.
- 76Der Ablösungsrezess findet sich ebenda Blatt 82 VS bis 85 VS.
- 77Ebenda, Blatt 84 VS.
- 78Ebenda, Blatt 88 VS.