Die Erbpachtgerechtigkeit Neumann/Schulz (Teil 2)

Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 6 (1834-1937)

Der ersten Teil dieses Beitrag stellt die Geschichte des Grundstücks, das 1834 in Erbpacht an den früheren Schullehrer Lorenz Neumann vergeben wurde, bis ins Jahr 1840 dar. Lorenz Neumann hatte das Grundstück bereits 1836 seinem Sohn Martin überlassen, der es wiederum 1837 seinem Bruder, dem Stellmacher Lorenz Neumann, verkaufte. Der Besitzer des Marzdorfer Gutes, Stadtrichter Kloer, verzögerte diesen Kauf um anderthalb Jahre und steigerte dabei den Verkaufspreis, so dass Neumann die Gerichtskosten nicht zahlen konnten. Im Juni 1840 leitete das Patrimonialgericht in Marzdorf die Subhastation des Grundstückes ein.

In dieser Notlage entschloss sich Lorenz Neumann, rund die Hälfte seines Ackerlandes an den Bauern Stephan Robeck in Königsgnade zu verkaufen. Im Kaufvertrag, den Neumann und Robeck am 30. Juni 1840 in Tütz schlossen, wurde für den Acker, der »an der Brunkschen Grenze zum grünen Fließ mit Einschluß desselben«1Actum Tütz den 30. Juni 1840. In: A. a. O., Blatt 81 RS. – Stephan Robeck wird im Kaufvertrag fälschlich »Rohbeck« geschrieben. belegen war und auch zwei Wiesenstücke einschloss, ein Kaufgeld von 300 Taler verabredet, das sich wie folgt zusammensetzte:

  • aus einer Ablösung von 50 Taler für den Erbpachtkanon;
  • aus dem Laudenium von zehn Prozent des Kaufpreises, also 30 Taler;
  • aus 132 Taler für die Übernahme der Hypothek Kloers in Rubrik Ⅲ Nr. 2 des Grundbuches inklusive der Zinsen;
  • aus 54 Taler für die Übernahme der Hypothek des Freischulzen Storch in Rubrik Ⅲ Nr. 3 des Grundbuches inklusive der Zinsen;
  • aus 34 Taler, die Robeck bar an Neumann zahlen zu entrichten hatte.2Actum Tütz den 30. Juni 1840. In: A. a. O., Blatt 82 VS.

Im Kaufvertrag fehlte die Angabe des Flächeninhalts des verkauften Grundstücks, der erst fast zwei Jahre später durch den Schulzen Morowski mit 22 Morgen und 26 Quadratruten (d. h. etwa fünfeinhalb Hektar) angegeben wurden3Schreiben des Schulzen Morowski vom 30. Mai 1842. In: A. a. O., Blatt 122 VS.. Die Übergabe der Grundstücks wurde »als geschehen von den Contrahenten angenommen«4Actum Tütz den 30. Juni 1840. In: A. a. O., Blatt 82 RS., die Kosten des Vertrags sollte Lorenz Neumann tragen, Robeck beteiligte sich jedoch mit fünf Taler. Der Brunker Freischulze Storch war bei der Verhandlung anwesend und erklärte, dass er Robeck »als Allein- und Selbstschuldner annehmen«5A. a. O., Blatt 83 VS. werde; Neumann stand hingegen dafür ein, dass seine Schwester Anna Maria und seine Mutter sich aller Ansprüche »auf die abgezweigte Parzelle begeben« würden. Wie aus der Akte hervorgeht, war sein Vater, der ehemalige Schullehrer Lorenz Neumann, bereits am 6. Januar 1839 in Marzdorf gestorben6Totenschein vom 28. September 1842. In: A. a. O., Blatt 99 VS..

Totenschein für Lorenz Neumann und seine Ehefrau, Dorothea geb. Schmitt.

Der ganze Verkauf stand wiederum unter dem Vorbehalt der Reaktion Kloers, der auf sein Vorkaufsrecht verzichten und der Ablösung des Kanons sowie der Übertragung seiner hypothekarischen Forderung zustimmen musste. Auch diesmal erhielt Kloer vom Patrimonialrichter Matthaei direkt nach dem Ende der Verhandlung eine Abschrift des Kaufvertrags ausgehändigt7Bearbeitungsvermerk Matthaeis auf a. a. O., Blatt 81 VS., zögerte seinen Konsens aber fast zweieinhalb Jahre hinaus8Actum Marzdorf d. 13. November 1842. In: A. a. O., Blatt 101 VS..

Kloer war jedoch nicht allein dafür verantwortlich, dass sich die Eintragung des Verkaufs nahezu drei Jahre hinzog und erst am 6. Juni 1843 vorgenommen wurde9Intabulatur im Hypothekenbuche vom 6. Juni 1843. In: A. a. O., Blatt 123 VS.. Wegen der auf dem Marzdorfer Gut lastenden Schulden war zur Ablösung des Kanons zusätzlich die Zustimmung der Landschaftsdirektion in Schneidemühl erforderlich, die erst am 14. November 1842 erteilt wurde10Schreiben der Landschafts-Direction vom 14. November 1842. In: A. a. O., Blatt 113 VS u. RS.. Lorenz Neumanns Schwester Anna Maria, die inzwischen den Schäfer Carl Weber geheiratet hatte und in Groß Kotten bei Filehne lebte, erteilte ihre Einwilligung zur Abschreibung der Parzelle gar erst im Mai 1843, nachdem sie ihre Forderung an Anna Klericus in Tütz zediert und die ihr zustehenden 50 Taler richtig erhalten hatte11Actum Marzdorff den 11. Mai 1843. In: A. a. O., Blatt 120 VS u. RS.. Der Brunker Freischulze Storch hatte der Löschung seiner Forderung zwar bereits am 10. September 1842 zugestimmt12Notiz Storchs auf der Verfügung vom 14. August 1842. In: A. a. O., Blatt 96 VS., konnte aber den Hypothekenschein nicht beibringen. Im Oktober 1842 teilte er dem Patrimonial-Gericht mit:

»Unbekannt mit Formalitäten solcher Angelegenheiten, habe ich dies Dokument, nach geschehener Abtragung der Schuld und geleisteter Quittung, – der Vernichtung Preis geben zu können geglaubt. Zufällig gerieth es in Frauenhände, welche Muster zu neuen Moden daraus geschnitten haben. Was sich davon bis diesen Augenblik noch erhalten hat, versuche ich anliegend gehorsamst zu überreichen.«13Brief Storchs vom 26. Oktober 1842. In: A. a. O., Blatt 109 VS.

Nach der gerichtlichen Eintragung des Verkaufs war das Grundstück des Stellmachers Lorenz Neumann zwar zu freiem Eigentum geworden, aber es umfasste nur noch 22 Morgen 25 Quadratruten Äcker und Wiesen sowie etwa 22 Morgen separiertes Weideland14Verhandelt M. Friedland den 26. März 1863. In: A. a. O., Blatt 160 RS.. Außer einer Hypothek über 50 Taler für die unverehelichte Anna Klericus in Tütz war der Besitz schuldenfrei15Hypothekenbuch. In: A. a. O., Blatt 10 RS.. Am 14. Januar 1843 löschte das Patrimonialgericht den Subhastationsvermerk vom Juni 1840 aus dem Grundbuch16A. a. O., Blatt 10 VS.. Bei dieser Gelegenheit wurde auch das Leibgedinge für die Mutter Anna Maria Neumann getilgt, die am 25. Oktober 1840 in Marzdorf verstorben war17Totenschein vom 28. September 1842. In: A. a. O., Blatt 99 VS..

Während das weitere Schicksal des Bruders (und Vorbesitzers) Martin Neumann unbekannt ist, sind aus der Ehe des Stellmachers Lorenz Neumann mit Anna Maria geborene Koltermann in den Kirchenbuch-Duplikaten von Marzdorf sechs Kinder verzeichnet:

  • Juliana Neumann, geboren am 8. August 1823 in Marzdorf, verstorben am 22. Oktober 1828 in Königsgnade18General-Akten betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 7 und S. 62-63.;
  • Johann Neumann, geboren am 26. November 1825 in Königsgnade, Haus Nummer 1019A. a. O., S. 25-26.;
  • Anna Maria Neumann, geboren am 27. Juli 1828 in Königsgnade, Haus Nummer 2820A. a. O., S. 52-53.;
  • Michael Neumann, geboren am 22. September 1830 in Königsgnade21A. a. O., S. 82.;
  • Martin Neumann, geboren am 28. Oktober 1832 in Königsgnade, verstorben am 23. November 1832 ebenda22A. a. O., S. 101 u. S. 106.;
  • Juliana Neumann, geboren am 12. Mai 1834 in Königsgnade, verstorben am 1. August 1834 ebenda23A. a. O., S. 119 u. S. 124..

Am 11. Oktober 1849 wandte sich der Marzdorfer Uhrsteller Johann Kluck an das Land- und Stadtgericht in Deutsch Krone, um eine Forderung von 40 Taler geltend zu machen, die bereits seit 1839 gegenüber Lorenz Neumann bestand. Anlass des Schreibens war die Sorge, Neumann habe vor, »seinem Sohn die Wirthschaft zu verschreiben« und wolle dabei die »kleinen Schulden, die auf der Wirthschaft stehen«24Schreiben Klucks vom 11. Oktober 1849. In: A. a. O., Blatt 127 VS., nicht hypothekarisch eintragen lassen. Das Gericht in Deutsch Krone beschied Kluck, er könne seine Forderung nur »im Wege der Exekution« geltend machen25Ebenda. Entwurf der Antwort auf dem Blatt. – die Sorge Klucks war jedoch durchaus berechtigt: Lorenz Neumann wollte sein Grundstück in der Tat dem Sohn Johann übergeben.

Im Überlassungsvertrag, der am 6. Dezember 1849 vor dem Notar Anton Kloer in Deutsch Krone verhandelt wurde, fand freilich auch die Forderung Klucks Anerkennung: Johann Neumann verpflichtete sich, diese ebenso wie die Hypothek der Anna Klericus – die inzwischen auf deren Ehemann, den Schulzen Florian Polzin in Flathe übergangen war – sowie eine Forderung der Witwe Schmidt in Marzdorf über 15 Taler zu übernehmen26Verhandelt Deutsch Crone, 6. Dezember 1849. In: A. a. O., Blatt 130 VS.. Er erklärte sich ebenfalls bereit, seiner Schwester Anna Maria bei deren Verheiratung oder Großjährigkeit 50 Taler zu zahlen, seinen Bruder Michael »in Kleidung und Kost frei zu halten« und die entstehenden Kosten für dessen Ausbildung zum Schneidergesellen zu tragen27A. a. O., Blatt 130 VS u. RS..

Titelseite des Überlassungsvertrages für Johann Neumann

Seinen Eltern setzte Johann Neumann ein Leibgedinge aus, das neben freier Wohnung, Licht und Heizung »in der Vorderstube rechter Hand«28A. a. O., Blatt 131 VS., auch freie Wäsche, die standesgemäße Beerdigung, freie Gartennutzung sowie freie Weide für eine Kuh und zwei Schafe umfasste. Folgende Naturalien hatte Johann Neumann jährlich an seine Eltern zu entrichten:

  • fünf Scheffel Roggen;
  • zwei Scheffel Gerste;
  • zwei Scheffel Hafer;
  • ein Scheffel Erbsen;
  • ein halber Scheffel Salz,
  • vier Scheffel geputzte Wruken;
  • ein kleines Schwein;
  • vier Scheffel Kartoffeln und vier Metzen Leinsamen auf freiem Acker, bzw. deren Ertrag.29A. a. O., Blatt 131 VS.

Wie im Jahr 1838 war die Versorgung der Eltern mit Kleidung, Schuhen oder Geld im Leibgedinge nicht geregelt. Im Übergabevertrag fand nun allerdings nicht nur ein Wohnhaus, sondern auch ein zum Grundstück gehörige Scheune mit Stall Erwähnung30A. a. O., Blatt 130 RS., die Lorenz Neumann vermutlich zwischenzeitlich errichtet hatte. Die Eltern überließen dem Sohn neben Haus und Grund auch »sämmtliches Mobiliar mit alleiniger Ausnahme der Betten und einer Zuchtgans«31A. a. O., Blatt 129 RS.. Die Übertragung war bereits erfolgt32Ebenda.; die Kosten des Vertrages hatte Johann Neumann zu tragen33A. a. O., Blatt 132 VS..

Am 21. September 1851 fand vor dem Notar Anton Kloer in Deutsch Krone eine Nachverhandlung zum Leibgedinge statt, in der Lorenz Neumann und Anna Maria geborene Koltermann auf die Naturallieferungen des ursprünglichen Vertrages ausdrücklich verzichteten34Verhandelt Deutsch Crone am 21. September 1851. In: A. a. O., Blatt 145 RS bis 146 VS.:

»Statt der […] für den Lebensunterhalt bestimmten Naturalien haben die Lorenz Neumannschen Eheleute vom Tische ihres Sohnes frei resp. zu ihrer Zufriedenheit empfangen. Mit diesem freien Unterhalt am Tische ihres Sohnes Johann […] versprechen die Lorenz Neumannschen Eheleute sich auch in Zukunft […] zu begnügen  …«

Johann Neumann nahm an der Verhandlung »im Beistande seiner Frau Anna Christine geborene Ziebarth«35A. a. O., Blatt 145 VS. teil; es ist gut möglich, dass die Absenkung des Altenteils auf die vorausgegangene Verheiratung des Sohnes, der inzwischen 25 Jahre zählte, zurückzuführen war. Die Entscheidung der Eltern stand jedoch unter dem Vorbehalt des Wohlverhaltens:

»Sobald aber Johann sich ganz vergessen und seinen Vater oder seine Mutter beleidigen oder schlagen […] sollte, sind seine Aeltern zum Rücktritte von diesem Uebereinkommen  und zur Forderung der ihnen am 6. Dezember 1849 ausgesetzten Prästationen sofort befugt.«36A. a. O., Blatt 146 VS.

Wie der Uhrsteller Johann Kluck argwöhnte, hatte es Neumann nicht eilig, die Regelungen des Übergabevertrages in das Grundbuch eintragen zu lassen. Erst am 7. Dezember 1855 erschien er vor der Gerichtskommission in Märkisch Friedland, legte den vor sechs Jahren geschlossenen Vertrag vor und beantragte die Berichtigung des Besitztitels und die Löschung der Hypothek für Anna Polzin geborene Klericus37Actum Mrk. Friedland den 7 Decbr. 1855. In: A. a. O., Blatt 141 VS., die 1854 in Flathe verstorben war. Nach den beigebrachten Quittungen hatte Neumann ihr die geliehenen 50 Taler bereits am 7. Januar 1853 zurückgezahlt38Actum Mrk. Friedland den 7 Decbr. 1855. In: A. a. O., Blatt 141 VS..

Die Änderung des Besitztitels auf Johann Neumann, »welcher mit der Anna Christina geb. Ziebarth in der Ehe und in Gütergemeinschaft lebt«, erfolgte am 1. März 185639Hyp. Sache Marzdorf Nro. 6. In: A. a. O., Blatt 143 VS bis 144 RS.. Bei dieser Gelegenheit wurde nun auch das Altenteil für die Eltern Lorenz und Anna Maria Neumann in die zweite Rubrik des Grundbuchs eingetragen. Die Schwester Anna Maria verzichtete hingegen auf die hypothekarische Absicherung ihres Erbteils40Actum Mrk. Friedland den 7 Decbr. 1855. In: A. a. O., Blatt 141 VS.; der Bruder Michael, der inzwischen als »Kleidermacher« in Quiram lebte, erklärte sich vor Notar Kloer »wegen aller Ansprüche […] als befriedigt«41Verhandelt Deutsch Crone den 7. Januar 1855. In: A. a. O., Blatt 149 VS bis 150 RS.. Die im Übergabevertrag erwähnten Forderungen von Johann Kluck und der Witwe Schmidt blieben bei der gerichtlichen Bearbeitung des Grundbuches unbeachtet. Vermutlich hatte Johann Neumann sie inzwischen bezahlt.

Im Januar 1863 verkaufte Johann Neumann seinen Besitz in Marzdorf, um im Gegenzug von Carl Esser den Dorfkrug zu erwerben, den dieser erst anderthalb Jahre zuvor von Bernhard Schmidt übernommen hatte42Siehe dazu die Darstellung hier.. Den Vorderplan des Grundstücks Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 6, »welcher rechts und links des Marzdorf-Königsgnader Weges an der Grenze des Königsgnader Ackers liegt und einen Flächeninhalt von 22 Morgen 25 □Ruthen hat«43Verhandelt M. Friedland den 26. März 1863. In: A. a. O., Blatt 160 VS., erwarb der Marzdorfer Bauer Martin Kluck für das Kaufgeld von 1000 Taler44Kaufcontrakt vom 8. Januar 1863. In: A. a. O., Blatt 154 VS.. Die dazu gehörige Hoflage mit Wohnhaus, Scheune mit Stallanbau, Backofen, Baum- und Gemüsegarten wurde für 600 Taler an den Schneidermeister Jacob Schulz verkauft45Kaufcontrakt vom 9. Januar 1863. In: A. a. O., Blatt 155 VS., der mit Rosalia geborene Garske verheiratet war. Während Schulz lediglich 10 Taler auf den Kaufpreis anzahlte, waren es bei Kluck 500 Taler46Kaufcontrakt vom 8. Januar 1863. In: A. a. O., Blatt 154 VS..

Titelseite des Kaufkontrakts zwischen Johann Neumann und Martin Kluck

Die gerichtliche Verschreibung der in Marzdorf abgeschlossenen Kaufverträge fand am 26. März 1863 vor der Gerichtskommission in Märkisch Friedland statt. Bei der Verhandlung beantragte Martin Kluck, den von ihm erworbenen Vorderplan seiner Erbpachtstelle Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 44 zuzuschreiben47Verhandelt M. Friedland den 26. März 1863. In: A. a. O., Blatt 160 RS., die bekanntlich bei der Zwangsversteigerung des Kluck’schen Bauernhofs im Jahr 1868 von Richard Guenther erworben wurde48Siehe dazu die Darstellung hier.. Johann Neumann stellte seinerseits den Antrag, die ihm vom Grundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 6 verbliebenden Weidegrundstücke »von 21 Morgen 26 □Ruthen sowie 1 Morgen 53 □Ruthen vom sog. Birkbusch u. dem sog. Moorsbruch« dem erworbenen »Kruggrundstück Marzdorf No. 50« zuzuschreiben49Verhandelt M. Friedland den 26. März 1863. In: A. a. O., Blatt 160 RS.. Schulz hingegen beantragte die Besitzberichtigung des nunmehr zur Häuslerstelle gewordenen Grundstücks auf seinen Namen50Ebenda.

Vor der Gerichtskommission hatten sich auch die »Altentheiler Lorenz u. Marie geb. Koltermann – Neumannschen Eheleute« eingefunden, die sich bereit erklärten, das ihnen ausgesetzte Leibgedinge auf das Kruggrundstück umschreiben zu lassen51Ebenda.. Diese Umschreibung erforderte jedoch einen neuen Vertrag, der am 5. Juni 1863 in Märkisch Friedland geschlossen wurde. Die Vertragsbedingungen blieben die gleichen: Johann Neumann erklärte sich bereit, den Eltern eine Stube dort einzurichten, »wo früher der Backofen gestanden hat«52Verhandelt M. Friedland den 5. Juni 1863. In: A. a. O., Blatt 168 RS., und setzte ihnen ein umfangreiches Leibgedinge in Naturalien aus, von dem diese aber so lange keinen Gebrauch machen wollten, wie ihnen der Sohn freien Unterhalt an seinem Tisch gewährte und sich ihnen gegenüber angemessen verhielt.

»Sobald Johann Neumann oder dessen Frau den Lorenz Neumann oder dessen Frau beleidigen oder schlagen […] sind die Lorenz Neumannschen Eheleute […] zur Forderung des ihnen vorstehend ausgesetzten Naturalprästationen sofort berechtigt.«53A. a. O., Blatt 169 RS bis 170 VS.

Am 26. Juni 1863 trug die Kreisgerichtskommission in Märkisch Friedland die ausgehandelten Eigentumsveränderungen in die Grundbücher ein und informierte das Landratsamt in Deutsch Krone, das am 7. Mai 1864 die Abgaben, die bislang auf dem Grundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 6 lasteten, neu verteilte54Abgabenverteilungsplan vom 7. Mai 1864. In: A. a. O., Blatt 175 VS u. RS. Dort alle weiteren Angaben.. Bislang war Johann Neumann jährlich zur Zahlung einer Grundsteuer von 1 Taler 6 Silbergroschen und 9 Pfennig verpflichtet gewesen und musste zusätzlich an die Pfarre 12 ⅔ und an die Schule 3 ⅓ Metzen Roggen abführen. Das Grundstück wurde zudem zur Leistung kommunaler Spann- und Handdiensten herangezogen. Nun hatte Martin Kluck 27 Silbergroschen Grundsteuer zu entrichten und an die Pfarre acht sowie an die Schule 1 ¾ Metzen Roggen abzuliefern. Alle Spanndienste des Grundstücks gingen auf ihn über. Der Schneidermeister Jacob Schulz war von der Grundsteuer befreit, musste an die Pfarre aber zwei Drittel und an die Schule ein Drittel Metzen Roggen abliefern. Auf das Kruggrundstück, das Neumann nunmehr besaß, gingen für die übertragenen Weideflächen neun Silbergroschen neun Pfennige Grundsteuer über; darüber hinaus hatte Neumann an die Pfarre jährlich vier und an die Schule 1 ¼ Metzen Roggen zu liefern. Wie im Beitrag über den Schmidt’schen Dorfkrug erwähnt, besaß die Familie Neumann das Kruggrundstück in Marzdorf bis 1945.

Wird fortgesetzt …

Der Gasthof Neumann auf einer Ansichtskarte aus dem Jahr 1934

Anmerkungen:

  • 1
    Actum Tütz den 30. Juni 1840. In: A. a. O., Blatt 81 RS. – Stephan Robeck wird im Kaufvertrag fälschlich »Rohbeck« geschrieben.
  • 2
    Actum Tütz den 30. Juni 1840. In: A. a. O., Blatt 82 VS.
  • 3
    Schreiben des Schulzen Morowski vom 30. Mai 1842. In: A. a. O., Blatt 122 VS.
  • 4
    Actum Tütz den 30. Juni 1840. In: A. a. O., Blatt 82 RS.
  • 5
    A. a. O., Blatt 83 VS.
  • 6
    Totenschein vom 28. September 1842. In: A. a. O., Blatt 99 VS.
  • 7
    Bearbeitungsvermerk Matthaeis auf a. a. O., Blatt 81 VS.
  • 8
    Actum Marzdorf d. 13. November 1842. In: A. a. O., Blatt 101 VS.
  • 9
    Intabulatur im Hypothekenbuche vom 6. Juni 1843. In: A. a. O., Blatt 123 VS.
  • 10
    Schreiben der Landschafts-Direction vom 14. November 1842. In: A. a. O., Blatt 113 VS u. RS.
  • 11
    Actum Marzdorff den 11. Mai 1843. In: A. a. O., Blatt 120 VS u. RS.
  • 12
    Notiz Storchs auf der Verfügung vom 14. August 1842. In: A. a. O., Blatt 96 VS.
  • 13
    Brief Storchs vom 26. Oktober 1842. In: A. a. O., Blatt 109 VS.
  • 14
    Verhandelt M. Friedland den 26. März 1863. In: A. a. O., Blatt 160 RS.
  • 15
    Hypothekenbuch. In: A. a. O., Blatt 10 RS.
  • 16
    A. a. O., Blatt 10 VS.
  • 17
    Totenschein vom 28. September 1842. In: A. a. O., Blatt 99 VS.
  • 18
    General-Akten betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 7 und S. 62-63.
  • 19
    A. a. O., S. 25-26.
  • 20
    A. a. O., S. 52-53.
  • 21
    A. a. O., S. 82.
  • 22
    A. a. O., S. 101 u. S. 106.
  • 23
    A. a. O., S. 119 u. S. 124.
  • 24
    Schreiben Klucks vom 11. Oktober 1849. In: A. a. O., Blatt 127 VS.
  • 25
    Ebenda. Entwurf der Antwort auf dem Blatt.
  • 26
    Verhandelt Deutsch Crone, 6. Dezember 1849. In: A. a. O., Blatt 130 VS.
  • 27
    A. a. O., Blatt 130 VS u. RS.
  • 28
    A. a. O., Blatt 131 VS.
  • 29
    A. a. O., Blatt 131 VS.
  • 30
    A. a. O., Blatt 130 RS.
  • 31
    A. a. O., Blatt 129 RS.
  • 32
    Ebenda.
  • 33
    A. a. O., Blatt 132 VS.
  • 34
    Verhandelt Deutsch Crone am 21. September 1851. In: A. a. O., Blatt 145 RS bis 146 VS.
  • 35
    A. a. O., Blatt 145 VS.
  • 36
    A. a. O., Blatt 146 VS.
  • 37
    Actum Mrk. Friedland den 7 Decbr. 1855. In: A. a. O., Blatt 141 VS.
  • 38
    Actum Mrk. Friedland den 7 Decbr. 1855. In: A. a. O., Blatt 141 VS.
  • 39
    Hyp. Sache Marzdorf Nro. 6. In: A. a. O., Blatt 143 VS bis 144 RS.
  • 40
    Actum Mrk. Friedland den 7 Decbr. 1855. In: A. a. O., Blatt 141 VS.
  • 41
    Verhandelt Deutsch Crone den 7. Januar 1855. In: A. a. O., Blatt 149 VS bis 150 RS.
  • 42
    Siehe dazu die Darstellung hier.
  • 43
    Verhandelt M. Friedland den 26. März 1863. In: A. a. O., Blatt 160 VS.
  • 44
    Kaufcontrakt vom 8. Januar 1863. In: A. a. O., Blatt 154 VS.
  • 45
    Kaufcontrakt vom 9. Januar 1863. In: A. a. O., Blatt 155 VS.
  • 46
    Kaufcontrakt vom 8. Januar 1863. In: A. a. O., Blatt 154 VS.
  • 47
    Verhandelt M. Friedland den 26. März 1863. In: A. a. O., Blatt 160 RS.
  • 48
    Siehe dazu die Darstellung hier.
  • 49
    Verhandelt M. Friedland den 26. März 1863. In: A. a. O., Blatt 160 RS.
  • 50
    Ebenda.
  • 51
    Ebenda.
  • 52
    Verhandelt M. Friedland den 5. Juni 1863. In: A. a. O., Blatt 168 RS.
  • 53
    A. a. O., Blatt 169 RS bis 170 VS.
  • 54
    Abgabenverteilungsplan vom 7. Mai 1864. In: A. a. O., Blatt 175 VS u. RS. Dort alle weiteren Angaben.

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