Der erste Teil dieser Arbeit behandelt die Erbauseinandersetzung um die Herrschaft Marzdorf, die im Juni 1782 mit dem Tod von Franciszka Krzycka einsetzte. Im Februar 1788 konnte deren Tochter Eleonora Wyganowska Marzdorf in einer öffentlichen Versteigerung erwerben, musste den Erwerb jedoch anschließend in einem Prozess gegen ihren Schwager, den Grafen Sigismund von Grudna-Grudzinski, behaupten. Als Eleonora Wyganowska im Februar 1795 starb, begann ein neuerlicher Erbstreit, der bis 1802 andauerte.
Anders als ihre Mutter hatte Eleonora Wyganowska ein Testament hinterlassen, das am 28. April 17951Eine zweisprachige Abschrift des Testaments und das Protokoll der Eröffnung findet sich in Acta des Amtsgerichts in Märkisch Friedland betr. die Einrichtung des Hypothekenwesens von dem zum Marzdorfschen Schlüssel gehörigen Allodial-Rittergute Marzdorf und dem dazu gehörigen Vorwerke Dreetz im Jahr 1782, Laufzeit 1782-1810, Fundort: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 26/112/0/3/156, Blatt 230-236. in Bromberg vor dem Kriminalrat und Justizkommissar Johann Christoph Krakau2Krakau, vormals Richter und Stadtschreiber im sächsischen Liebstadt, wurde am 2. November 1772 zum Mandatarius fisci und Kriminalrat in Bromberg ernannt. (Max Bär: Westpreußen unter Friedrich dem Großen, Bd. 1, Leipzig 1909, S. 128.) Im preußischen Staatshandbuch für das Jahr 1796 war er (auf Seite 199) immer noch als »Criminalrath« in Bromberg aufgeführt, aber vor 1799 ebenda verstorben. eröffnet wurde. Krakau war der langjährige Rechtsbeistand der Verstorbenen; er hatte sie im Verfahren gegen den Grafen Grudna-Grudzinski vertreten und am 31. August 1787 bei der Niederschrift des Testaments als Curatus sexus mitgewirkt. Beim Testament handelte sich um ein gegenseitiges Vermächtnis der Eheleute; das Dokument war in polnischer Sprache abgefasst, eigenhändig unterschrieben, mehrfach besiegelt und enthielt »theils eine Disposition der v. Wyganowska […] theils eine Disposition des Anton Lodzia v. Wyganowski«. Der Gerichtsinterpretator Meckien fertigte nach der Verlesung eine Übersetzung ins Deutsche.
Zu Beginn ihres Testaments bestimmte Eleonora Wyganowska die beiden minderjährigen Kinder aus ihrer zweiten Ehe mit dem verstorbenen Rittmeister Franciszek Ksawery von Grabski »als natürliche Erben zu Erbherren von meinem gantzen Vermögen nach meinem Ableben«3Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 230 Rückseite.. Im nächsten Absatz schränkte sie diese Universalklausel jedoch ein:
»Da es mir auch laut der Preußischen Gesetze frey steht[,] nach meinem Gefallen über den Vierten Theil meines Vermögens zu disponiren, so gebe[,] schenke, und lege ich den gantzen Vierten Theil meines gänzlichen sowohl be- als unbeweglichen Vermögens[,] welches sich nach meinen Ableben in denen Preußischen Landen befinden wird[,] meinem jezigen allerliebsten Eheherren Anton v. Wyganowski[,] falls er mich überleben solle …«4Ebenda.
Außer diesem Viertel vermachte Eleonora Wyganowska ihrem dritten Ehemann noch die Hälfte des Vermögens »welche dem Überlebenden von den Eheleuten am gantzen Vermögen des Mannes und der Frau zusammen genommen zu kommt«5A. a. O., Blatt 230 Rückseite u. Blatt 231.. Sie begründete dieses zusätzliche Vermächtnis damit, dass Antoni Wyganowski 40.000 polnische Floren in die Ehe mit eingebracht habe. Von diesem Geld sei unter anderem eine Schuld über 8.000 Floren, die Eleonora Wyganowska gegenüber Adalbert von Racinski hatte, bezahlt worden6A. a. O., Blatt 232..
Da die Herrschaft Marzdorf während der Ehe erworben worden war, forderte Antoni Wyganowski nach dem Tod seiner Ehefrau die Hälfte und ein zusätzliches Viertel des Besitzes für sich. Ihm stand der königliche Kammerherr Maksymilian Grabski (1752-1823) entgegen, der jüngere Bruder des verstorbenen zweiten Ehemanns von Eleonora Wyganowska, Franciszek Ksawery Grabski. Als Vormund der »Xaver v. Grabskischen Minorennen« erklärte Maksymilian Grabski das Testament aus dem Jahr 1787 für ungültig, weil »die Erblaßerin die Absicht gehabt habe, ihre Kinder um das gesetzliche Erbtheil zu bringen«7A. a. O., Blatt 220 Rückseite.. Er forderte für die beiden Söhne aus der zweiten Ehe der Verstorbenen nicht nur die ganze Herrschaft Marzdorf, sondern drang auch darauf, dass Antoni Wyganowski seinen Mündeln das Kaufgeld für die im Jahr 1792 verkaufte Herrschaft Strelitz aushändigte. Der Streit zwischen Grabski und Wyganowski beschäftigte die preußischen Gerichte in Bromberg, Marienwerder und Posen bis ins Jahr 1801.
Es gibt in der Hypotheken-Akten keinen Hinweis darauf, dass sich Eleonora Wyganowska je auf ihrem Marzdorfer Gut aufgehalten hätte. Ihre Korrespondenz versandte sie entweder aus Bromberg, meist aber von ihrem Besitz in »Strelitz bey Chodzezen«. Auch Antoni Wyganowski und Maksymilian Grabski werden Marzdorf kaum besucht haben; der erste lebte in Bromberg oder in Łask bei Petrikau8Antoni Wyganowski hatte Łask 1798 von der Familie Załuski erworben., der zweite zuerst in Miłosław bei Gnesen und seit 1800 in Jabłkowo bei Rogasen9Um 1800 heiratete Maksymilian Grabski die Besitzerin von Jabłkowo, Małgorzata Dorpowska. Siehe dazu: www.polskiezabytki.pl/. Von 1794 an war Marzdorf an Antoni Świderski, einem Schwager Wyganowskis, verpachtet10Eduard Krefft: Aus der Pfarrchronik von Marzdorf: In: Das Archiv, August 2020, S. 8. Nach Krefft hatte Świderski Marzdorf bis 1808 gepachtet.. Nach dem Tod von Eleonora Wyganowska stand das Gut unter Administration des Pupillen-Collegiums in Posen, das im Januar 1802 dem Hofgericht in Bromberg mitteilte, der »von Sokolnieki« habe die »pränumerirten Pachtgelder à 27.000 polnischen Gulden« (das entsprach 9.000 Taler) entgolten und werde vom Johannistage ab als Pächter11Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 267. eintreten.
Im Juni 1799 sah sich der Pächter Antoni Świderski mit der Absicht der westpreußischen Regierung konfrontriert, die 2.000 Taler Abschossgelder, die noch aus dem Verkauf von Strelitz auf Marzdorf lasteten, notfalls exekutorisch einzuziehen. Świderski hatte das Geld nicht zur Verfügung und »außer dem Vieh-Inventario« war auch »kein Objectum Executionis beim Dominio Marzdorff«12A. a. O., Blatt 201. vorhanden. In einem Schreiben vom 4. Juni des Jahres schlug Świderski daher der Regierung vor, den Abschoss »successive« von dem »zu zahlenden Pachtgelde«13Ebenda, Rückseite. einzubehalten. Die Regierung ging darauf jedoch nicht ein, sondern entsandte Ende Juni 1799 den Landreiter Heyser als Exekutionsbeamten nach Marzdorf, mit dem Auftrag, die Schuld »binnen 6 Wochen«14A. a. O., Blatt 202. einzutreiben oder zu Exekution zu schreiten.
In dieser Situation stand der Reichsgraf August von Schmettau, der Besitzer von Tütz, dem Nachbarn zur Seite. In einem Brief vom 29. Juni 1799 teilte Graf Schmettau der preußischen Regierung mit:
»Die Herrschaft Marzdorff, denen Minorennen v. Grabski gehörig[,] steht unter meinem Curatel, die Vormundschaftliche Casse ist bei Einem Hohen Pupillen Collegio zu Bromberg ohne dessen Anweisung die Pächter dero Güther keine Gelder auszahlen können.«15Ebenda.
Er bat darum, die Regierung möge sich wegen der Abschossgelder entweder an das Pupillenkollegium oder an den »Stiefvater, den v. Wiganowski« wenden, und auf die Exekution verzichten. Auch dieser Appell blieb vergeblich; am 12. August 1799 schritt Landreiter Heyser zur Exekution und kündigte an, davon nicht eher abzulassen, »als bis die Summa der 2000 rth. bezahlt ist«16Ebenda, Blatt 203.. Graf Schmettau protestierte dagegen erneut bei der Regierung in Bromberg:
»Ew. Königl. Majestät muß ich dennoch wiederholen […], daß das Dominium Martzdorff unter Vormundschaft stehet, daß in Martzdorff selbst ein Pächter wohnt[,] welcher keine Gelder auszahlen kann und darf ohne Anweisung Eines hohen Pupillen Collegii zu haben[,] und daß ich es noch nicht für entschieden halte[,] ob diese Abschoß Gelder von denen Minorennen v. Grabski gezahlt werden müßen[,] denn diese Gelder rühren von dem Verkauf der Strelztschen Güther her, der v. Wiganowsky zahlte die durch den Verkauf erhobenen Gelder dem Banquier Kluge17Der Kaufmann und Bankier Johann Jakob Klug ließ sich 1785 in Posen nieder und gehörte bald zu den wohlhabendsten Bürgern der Stadt. 1790 wurde Klug geadelt; bereits 1789 zählte sein Bankhaus am Markt zu den eindrucksvollsten Gebäuden in Posen. Ewa Greser: Die Stadt Posen in der deutschsprachigen Literatur 1772-1918, Poznań 2016, S. 116 u. 102. auf die Iwersenzer18Vermutlich ist hier Schwersenz (Swarzędz) gemeint. Siehe dazu weiter unten. Güther und hat bisher den alleinigen Nutzen derer gehabt.«19Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 203 Vor- und Rückseite.
Über die Wirkung von Schmettaus Eingabe ist nichts bekannt. Die Exekution scheint jedoch erfolglos abgebrochen worden zu sein, denn eine Forderung über 2.000 Taler »von denjenigen 20,000 rth.[,] die die verstorbene v. Wyganowska ihrem Bruder Onuphrius v. Krzycki nach dem ehemaligen Pohlen verbracht«20A. a. O., Blatt 337 Rückseite. hatte, war noch im Februar 1809 als Nummer 12 im Hypothekenbuch von Marzdorf verzeichnet.
Am 5. Februar 1800 – also fast fünf Jahre nach Eleonora Wyganowskas Tod – fällte das Hofgericht in Bromberg unter Vorsitz des Kammerpräsidenten von Kleist in erster Instanz ein Urteil im Marzdorfer Erbschaftsstreit. Das Gericht erachte den Kläger – das war Antoni Wyganowski – für »wohlbefugt« […] ein Viertheil des in dem Guthe Marzdorff cum attinentus bestehenden, von seiner Ehefrau Eleonora geborene v. Krzycka […] hinterlaßenen Vermögens«21A. a. O., Blatt 213. zu beanspruchen, weil das »Testament, gegen deßen Form nichts zu erinnern gewesen ist […,] solches bestimmt«22A. a. O., Blatt 216.. Neben dem Anteil am Gut sprach das Gericht dem Kläger auch ein Viertel aller Einkünfte seit dem 19. Februar 1795 zuzüglich sechs Prozent Zinsen zu. Die Forderung des Klägers nach »der Hälfte dieses Vermögens außer dem eingeklagten ¼«23A. a. O., Blatt 213., wurde vom Gericht hingegen abgewiesen, weil das preußische Landrecht den legitimen Kindern der Verstorbenen »ausdrücklich ¾ des Nachlaßes«24A. a. O., Blatt 215. zuspreche. Die aufgelaufenen Gerichtskosten wurden dem Kläger »allein zur Last«25A. a. O., Blatt 213 Rückseite. gelegt.
Gegen das Urteil des Bromberger Hofgerichts appellierte Antoni Wyganowski bei der westpreußischen Regierung in Marienwerder, die jedoch am 26. September 1800 das Urteil der Vorinstanz bestätigte und den Kläger zusätzlich zu Succumbenz-Geld (Strafgeld) in »Folge seiner unbegründeten Appellation« verurteilte. Wyganowski hatte in dem Prozeß unter anderem argumentiert, die nachgelassenen Kinder seiner Ehefrau seien rechtlich nicht mit ehelichen Kindern gleichzustellen, aber diese Argumentation wies das Gericht unter Regierungspräsident von Schroetter zurück:
»Die Behauptung des Kl[ägers], daß ihm nach den Gesetzen die Hälfte von dem […] Vermögen[…] gebühre, ist erkennbar irrig, weil die Erblaßerin zwar nicht mit dem Kl[äger], wohl aber in ihrer vorigen Ehe mit dem v. Grabski zwey noch lebende Kinder gezeugt hat, die preußisch[en] Gesetze aber dem hinterbliebenen Ehemann die Wahl der külmischen Hälfte nur auf den Fall gestatten, wenn die verstorbene Ehefrau keine Kinder hinterlaßen hat. […] Es kann hiebey kein Unterschied obwalten, ob die Ehefrau aus der lezten, oder aus der ersten Ehe Kinder hinterlaßen hat, weil ein solcher Unterschied in dem Gesetz nicht gemacht wird …«26A. a. O., Blatt 218 Vor- u. Rückseite.
Am 23. Februar 1801 unterlag Antoni Wyganowski auch im Prozeß um die Kaufgelder für die Herrschaft Strelitz. Der erste Senat der Südpreußischen Regierung zu Posen unter dem Vizepräsidenten von Goetze erklärte ihn für schuldig, »die eingeklagten 102,2000 Rth. nebst Verzugs Zinsen von ⅔ dieses Capitals und vom 23. Febr. 1796 an binnen 4. Tagen […] ad Depositum des Pupillen Collegii zu Posen« zu zahlen und verurteilte ihn außerdem »in sämtliche Prozeßkosten«27A. a. O., Blatt 260.. Antoni Wyganowski hatte in dem Verfahren behauptet, das Kaufgeld für Strelitz sei allein seiner Ehefrau zugeflossen, die es auch »in ihrem eigenen Nutzen verwandt«28A. a. O., Blatt 263. habe, wurde aber von mehreren Zeugen – das waren Christoph von Zacha, der Käufer von Strelitz, sowie der Bankier von Klug – widerlegt, die eidlich aussagten, das Geld sei von Wyganowski »erhoben« und »gegen die Verpfändung der Herrschaft Schwersentz vorgestreckt«29A. a. O., Blatt 265. worden.
Auch gegen dieses Urteil appellierte Antoni Wyganowski, dem von Goetze eine poena temerariae inficationis30A. a. O., Blatt 265 Rückseite. – also eine Strafe wegen Falschaussage – angedroht hatte, an die höhere Instanz, wohl um Zeit für die Zahlung zu gewinnen. Am 18. Oktober 1801 forderte er vom Hofgericht in Bromberg die Eintragung seiner Besitzrechte in das Hypothekenbuch von Marzdorf, wie auch den Vermerk, das ihm »der vierte Theil der Guths revenue seit dem 19ten Febr. 1795«31A. a. O., Blatt 212. zustehe. Dieser Aufforderung kam das Gericht am 1. Dezember 1801 nach. Darauf wandte sich am 13. Februar 1802 der Vormund der minderjährigen Brüder Grabski, Maksymilian Grabski, an das Gericht. Er schrieb:
»Der Anton von Wyganowski hat wegen des ihm von dem Eigentum der Marzdorffer Güter competirenden ¼ eine Protestation de non amplius intabulando ingrossiren lassen. Hiegegen kann ich als Vormund der Xaver v. Grabskischen Minorennen nichts haben. Dagegen aber restirt derselbe denen Xaver von Grabskischen Minorennen nach dem in beglaubigter Abschrift hier beygelegten Urtel v. 23ten Febr. pr. die beträchtliche Summa von 102,200 rth. Capital nebst Verzugszinsen von ⅔ dieses Capitals vom 23ten Febr. 1796 ab und die Kosten. Er hat zwar wider dieses Urtel appellirt, indessen ergeben die Gründe dieses Urtels, daß er wohl wenig Hoffnung hat, eine beßere Entscheidung zu erlangen. Die Minorennen haben also wenigstens einen bescheinigten Anspruch an ihn. Für diese große Forderung haben aber die Minorennen nun nicht hinreichende Sicherheit, denn der von Wyganowski besitzt zwar die Herrschaft Lask in Südpreußen, indeßen ist aus denen Berliner Zeitungen bekannt, daß dieselbe ad instantium fisci subhastirt wird.«32A. a. O., Blatt 259 Vor- u. Rückseite. – Offenbar fand die Subhastation damals nicht statt, denn Antoni Wyganowski verkaufte Łask erst am 24. April 1811 an Piotr Czołchański. Laut einer Notariatsurkunde musste Czołchański im Gegenzug fast 100.000 Złoty Schulden übernehmen, die Wyganowski gegenüber seinem Schwager Antoni Świderski und dem Kaufmann Samuel Sax in Kalisch hatte. E. H. Nejman: Wypisy z aktów notariuszy szadkowskich 1809-1873 [Auszüge aus den Notariatsakten von Szadek], Zduńska Wola 2014, S. 18.
Um die Kaufgelder von Strelitz zu sichern, verlangte Maksymilian Grabski die »Eintragung einer Protestation« auf das Antoni Wyganowski zustehende Viertel der Herrschaft Marzdorf, weil dies »[d]as einzige Objectum der künftigen Befriedigung«33Ebenda. sei.
Da auch das südpreußische Pupillen Collegium in Posen inzwischen drängte34A. a. O., Blatt 267., schritt die preußische Regierung am 16. Februar 1802 zur Überarbeitung des Eigentumstitels und des Hypothekenbuchs von Marzdorf. Als Besitzer wurden nun »[d]er Onuphrius und der Calixtus[,] Gebrüder v. Grabski[,] die minorenn sind[,] zu drey Viertel, und der Anton v. Wyganowski zu ein Viertel« aufgeführt; als »gerichtlich versicherte Schulden« finden sich neben den Pfandbrief- und Wechselschulden in Höhe von 32.269 Talern, die noch von Eleonora Wyganowska herrührten, nun auch – als Nummer 9 der Rubrik III – eine Protestation für die Antoni Wyanowski zustehenden Gutseinkünfte und als Nummer 10 eine Protestation über 102.200 Taler für die Gebrüder Grabski.
Auch wenn Antoni Wyganowski im Februar 1802 erklärte, er sei »in Südpreußen mit beträchtlichen Gütern angeseßen«35A. a. O., Blatt 280., scheint seine finanzielle Situation höchst angespannt gewesen zu sein. Im April 1802 versuchte die Regierung zu Kalisch vergeblich, von ihm 552 Taler und 12 gute Groschen einzuziehen, die aus einer Schuld gegenüber dem inzwischen verstorbenen Rechtsbeistand Krakau herrührten. Da Antoni Wyganowski nicht zahlen konnte – und für die Regierung zunächst nicht einmal auffindbar war36A. a. O., Blatt 312. –, wurde die Schuld, die noch aus den Jahren 1793 und 1795 stammte37A. a. O., Blatt 289., am 11. Mai 1802 samt sechs Prozent Zinsen als Protestation unter Nummer 11 in das Hypothekenbuch von Marzdorf eingetragen38A. a. O., Blatt 306..
Mit der Eintragung der Besitztitel war die eigentliche Erbauseinandersetzung erst einmal beendet. Auf der Herrschaft Marzdorf lasteten jedoch neben Pfandbrief- und Wechselschulden vier Protestationen im Wert von über 100.000 Talern, die weitere Auseinandersetzungen der Besitzparteien nach sich ziehen mussten.
Anmerkungen:
- 1Eine zweisprachige Abschrift des Testaments und das Protokoll der Eröffnung findet sich in Acta des Amtsgerichts in Märkisch Friedland betr. die Einrichtung des Hypothekenwesens von dem zum Marzdorfschen Schlüssel gehörigen Allodial-Rittergute Marzdorf und dem dazu gehörigen Vorwerke Dreetz im Jahr 1782, Laufzeit 1782-1810, Fundort: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 26/112/0/3/156, Blatt 230-236.
- 2Krakau, vormals Richter und Stadtschreiber im sächsischen Liebstadt, wurde am 2. November 1772 zum Mandatarius fisci und Kriminalrat in Bromberg ernannt. (Max Bär: Westpreußen unter Friedrich dem Großen, Bd. 1, Leipzig 1909, S. 128.) Im preußischen Staatshandbuch für das Jahr 1796 war er (auf Seite 199) immer noch als »Criminalrath« in Bromberg aufgeführt, aber vor 1799 ebenda verstorben.
- 3Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 230 Rückseite.
- 4Ebenda.
- 5A. a. O., Blatt 230 Rückseite u. Blatt 231.
- 6A. a. O., Blatt 232.
- 7A. a. O., Blatt 220 Rückseite.
- 8Antoni Wyganowski hatte Łask 1798 von der Familie Załuski erworben.
- 9Um 1800 heiratete Maksymilian Grabski die Besitzerin von Jabłkowo, Małgorzata Dorpowska. Siehe dazu: www.polskiezabytki.pl/
- 10Eduard Krefft: Aus der Pfarrchronik von Marzdorf: In: Das Archiv, August 2020, S. 8. Nach Krefft hatte Świderski Marzdorf bis 1808 gepachtet.
- 11Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 267.
- 12A. a. O., Blatt 201.
- 13Ebenda, Rückseite.
- 14A. a. O., Blatt 202.
- 15Ebenda.
- 16Ebenda, Blatt 203.
- 17Der Kaufmann und Bankier Johann Jakob Klug ließ sich 1785 in Posen nieder und gehörte bald zu den wohlhabendsten Bürgern der Stadt. 1790 wurde Klug geadelt; bereits 1789 zählte sein Bankhaus am Markt zu den eindrucksvollsten Gebäuden in Posen. Ewa Greser: Die Stadt Posen in der deutschsprachigen Literatur 1772-1918, Poznań 2016, S. 116 u. 102.
- 18Vermutlich ist hier Schwersenz (Swarzędz) gemeint. Siehe dazu weiter unten.
- 19Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 203 Vor- und Rückseite.
- 20A. a. O., Blatt 337 Rückseite.
- 21A. a. O., Blatt 213.
- 22A. a. O., Blatt 216.
- 23A. a. O., Blatt 213.
- 24A. a. O., Blatt 215.
- 25A. a. O., Blatt 213 Rückseite.
- 26A. a. O., Blatt 218 Vor- u. Rückseite.
- 27A. a. O., Blatt 260.
- 28A. a. O., Blatt 263.
- 29A. a. O., Blatt 265.
- 30A. a. O., Blatt 265 Rückseite.
- 31A. a. O., Blatt 212.
- 32A. a. O., Blatt 259 Vor- u. Rückseite. – Offenbar fand die Subhastation damals nicht statt, denn Antoni Wyganowski verkaufte Łask erst am 24. April 1811 an Piotr Czołchański. Laut einer Notariatsurkunde musste Czołchański im Gegenzug fast 100.000 Złoty Schulden übernehmen, die Wyganowski gegenüber seinem Schwager Antoni Świderski und dem Kaufmann Samuel Sax in Kalisch hatte. E. H. Nejman: Wypisy z aktów notariuszy szadkowskich 1809-1873 [Auszüge aus den Notariatsakten von Szadek], Zduńska Wola 2014, S. 18.
- 33Ebenda.
- 34A. a. O., Blatt 267.
- 35A. a. O., Blatt 280.
- 36A. a. O., Blatt 312.
- 37A. a. O., Blatt 289.
- 38A. a. O., Blatt 306.