Die Herrschaft Marzdorf im Jahr 1782 – Teil Ⅱ

Im Jahr 1782 begann der preußische Staat mit der Einrichtung des ritterschaftlichen Hypothekenwesens für den Marzdorfer Güterkomplex. In Teil Ⅰ dieser Arbeit gab ich ein umfangreiches Dokument wieder, das Onuphrius von Krzycki am 25. Oktober 1782 dem westpreußische Hofgericht in Bromberg übersandte, um den Umfang und die Eigentumsverhältnisse des Marzdorfer Besitzes darzulegen. Bereits am 28. Oktober 1782 forderte das Hofgericht die Kreis-Justiz-Kommission in Schneidemühl auf, »binnen 3 Wochen«1Acta des Amtsgerichts in Märkisch Friedland betr. die Einrichtung des Hypothekenwesens von dem zum Marzdorfschen Schlüssel gehörigen Allodial-Rittergute Marzdorf und dem dazu gehörigen Vorwerke Dreetz im Jahr 1782, Laufzeit 1782-1810, Fundort: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 26/112/0/3/156, Blatt 9. vor Ort weitere Informationen einzuholen.

In Schneidemühl war der Kreis-Justiz-Actuarius Christoph Zacha (1757-1813) mit der Angelegenheit befasst. Zacha wurde als Sohn eines Kürschnermeisters in Saalfeld [heute: Zalewo] im Kreis Mohrungen geboren, hatte das Gymnasium in Elbing sowie die Universität in Königsberg besucht und erlebte nach 1778 in der preußischen Bürokratie – auch aufgrund seiner polnischen Sprachkenntnisse – einen raschen Aufstieg, in dessen Folge er 1790 nobilitiert wurde2Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740-1806/15, München 2009, S. 1134. – Straubel datiert den Eintritt Zachas in die Schneidemühler Kreis-Justiz-Kommission irrtümlich erst auf das Jahr 1784.. In einem Schreiben vom 10. November 1782 setzte Zacha einen Ortstermin auf den 19. November in Marzdorf an:

»Vigore Commissionis Eines Königl. West Preuß. Hof Gerichts mache ich denen Erben der verstorbenen Frau Castellanin von Kottwitz Krzyka geborene von Skorzewska hierdurch bekannt, daß ich zur Regulirung des Hypothequen Wesens deren Matzdorffschen3Zacha schrieb in den Akten grundsätzlich Matzdorff, der ortsansässige Administrator Polzin hingegen Marzdorf. In dem unten zitierten Protokoll findet sich nur zu Beginn die Schreibweise Matzdorff, im weiteren Verlauf schrieb Protokollführer Müller durchgängig Martzdorff. Güter Terminium auf den 19ten November d. J. zu Matzdorf angesezet habe. – An diesem Tage werden sämtliche Erben der genannten Defuncta in bestimmten Orte sich einfinden und über folgende Umstände ausführliche und bestimmte Data angegeben […]«4Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 19.

Im Folgenden listete Zacha neun Punkte auf, zu denen er »Assignationes und Relationes, […] Quittungen über gezahlte Kaufgelder, Testamente, Decrete und Testate, Ordinationes familiarum […], Renuntiations-Acten […], Schuld-Verschreibungen, Cautiones, Notate« und sonstige Dokumente »sorgfältig geordnet«5A. a. O., Blatt 20. verlangte. Die einzelnen Punkte umfassten die Besitzrechte und die Nutzung der Güter, aber auch bestehende Versicherungen, Verpflichtungen und etwaige Stiftungen, die auf ihnen lasteten.

Als Zacha am 19. November 1782 in Begleitung des Protocoll-Führers Müller in Marzdorf anlangte, traf er dort allerdings »niemand von der hiesigen Grund-Herrschaft persöhnlich«6A. a. O., Blatt 22. an. Andreas Polzin, der Administrator der Marzdorfer Güter, hatte zwar »dem Herrn Castellanitz nach Schiletz in Pohlen als dem ältesten der sämmtl. Erben die Nachricht von dem bestimmten Termin sorglich zugeschickt«7A. a. O., Blatt 21., aber bislang keine Antwort erhalten. Da Polzin davon ausging, dass es dem Herrn Castellanitz auch »unmöglich« sein werde, an einem »zweyten Termin […] zu erscheinen«8Ebenda., bliebt Zacha nichts anderes übrig, als sich mit seinen Fragen an den Administrator zu halten.

An den folgenden drei Tagen erstellte Zacha ein umfangreiches Protokoll9A. a. O., Blatt 22 bis 28., das ich im nachfolgenden ungekürzt wiedergebe. Während das Dokument, das Onuphrius von Krzycki dem westpreußischen Hofgericht in Bromberg übergab, den gesamten Marzdorfer Güterkomplex thematisierte, behandelt Zacha allein das Rittergut Marzdorf mit dem Vorwerk Dreetz und der Schäferei Böthin10Vermutlich wurden zeitgleich oder anschließend auch ähnliche Protokolle für die verbundenen Güter Brunk, Stibbe und Strahlenberg erstellt.. Die große Detailtiefe macht Zachas Protokoll zu einer unschätzbaren Quelle zur Geschichte des Deutsch Kroner Landes, dessen Guts- und Ortsarchive bekanntlich das Ende des Zweiten Weltkriegs nicht überdauerten.

Titelseite des Protokolls
Titelseite des Protokolls vom 21. November 1782

Von außerordentlicher Bedeutung ist insbesondere die Aufzählung der feudalen Dienstpflichten in Abschnitt 5, denn der Umfang dieser Dienste auf den adligen Gütern des Deutsch Kroner Landes ist weitgehend unbekannt. Ludwik Bąk bezifferte sie 1999 pauschal auf »zwölf Tage Fronarbeit zur Erntezeit und darüber hinaus drei Tage Hofdienste in der Woche«11Ludwik Bąk: Ziemia Wałecka w dobie reformacji i kontrreformacji w XVI–XVIII w., Piła 1999, S. 82., Christoph Motsch ging 2001 von »täglichen Diensten«12Christoph Motsch: Grenzgesellschaft und frühmoderner Staat. Die Starostei Draheim zwischen Hinterpommern, der Neumark und Großpolen (1575-1805), Göttingen 2001, S. 114. der zur Fron verpflichteten Bauern aus. Die Wirklichkeit in Marzdorf war noch drückender, denn die Dienstbauern hatten vom Frühjahr bis in den Herbst zwei Dienste täglich zu leisten, mussten also notwendig die eigenen Kinder oder fremdes Gesinde zur Erfüllung der Pflicht bereitstellen. In einer etwas günstigeren Lage befanden sich die Bauern in Lubsdorf, die das ganze Jahr über – wie die Marzdorfer in den Wintermonaten – nur zu einem täglichen Dienst verpflichtet waren. Noch günstiger stellte sich die Lage der beiden Zinsbauern dar, die lediglich zwanzig Diensttage zur Ernte zu leisten hatten. Holsche hat bereits 179313August Karl Holsche: Der Netzdistrikt ein Beytrag zur Länder- und Völkerkunde mit statistischen Nachrichten, Königsberg 1793, S. 214 ff. Dort auch die weiteren Zitate. darauf hingewiesen, dass die »Rechte des Bauren-Stands« im Netzdistrikt »verschieden« waren. Am elendsten empfand er die Lage der »Schaarwerks- oder polnischen Bauren«, die »zum Arbeiten gebohren sind, und von Freiheit keinen Begriff haben«:

»Diese haben nichts eigenes, alles gehört der Grundherrschaft, die Höfe mit allen Gebäuden sowol als die Inventaria, und ihre Pflichten bestehen darin, daß sie der Grundherrschaft ihre Vorwerke bauen, das Getreide einscheuren, dreschen und verfahren müssen. Gefälle geben die wenigsten, sie müssen blos dienen.«

Nun aber zum Protokoll, das Zacha und sein Sekretär Müller im November 1782 in Marzdorf verfassten.

✥ ✥ ✥

Actum Matzdorff den 21ten Novbr. 1782

[Blatt 22 VS] Dem Auftrage E. Königl. West-Pr. Hofgerichts de dato Bromberg den 28sten October dieses Jahres gemäß[,] verfügte sich Subscriptus anhiero, um das Hypothequen Wesen derer Matzdorffschen Güther zu berichtigen, nachdem zuvor eine umständliche Citation zu diesem Behuf erlaßen worden. Vorläufig wird bemerkt das im heutigen Termino niemand von der hiesigen Grund-Herrschaft persöhnlich gegenwärtig gewesen; sie sollen sich sämtlich nach der Anzeige des gegenwärtigen, so genannten Amt-Manns oder Administratoris Poltzien auf ihren übrigen Güthern zu Schielitz14Schielitz heißt heute Stary Sielec und ist ein Ortsteil der Gemeinde Jutrosin im Powiat Rawicz mit etwa 250 Einwohnern. in Pohlen aufhalten; er habe zuvor die Citation vom 10ten Novbr. so gleich derselben durch einen Boten zugefertiget, allein bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Indeßen überreichte er eine Vollmacht[,] welche bereits d. 27ten Merz 1777 von der verstorbenen Eigentümerin dieser Güther[,] der Francisca geborene v. Skoroczewska verwittwete de Krzycka Castellanin v. Krzywinska[,] auf ihn den Comparenten behufs der Einrichtung des Hypothequen Wesens gerichtlich ausgestellet ward. Comparent glaube[,] daß diese Vollmacht auch jetzt gültig sey u. würde, indem nach dem Tode der verstorbenenen Castellanin diese [RS] Güther unter ihren nachgebliebenen Erben, noch nicht gerichtlich vertheilt wären, die Defuncta also noch als Eigentümerin dieser Güther zu betrachten, und der Comparent überhaupt bis jetzt die Administration dieser gesamten Güther geführet, einmal ohne dazu gerichtlich oder von sämtl. Erben gemeinschaftlich bestelt zu sey, bes. weil ihm diese Function schon seit 26 Jarn obgelegen, derselbe die beste Kenntniß von diesen Güthern, und ihren ganzen Verhältnißen habe; so suchte Inscriptus von ihm de data zur Genügung für Commissorii zu erforschen, worauf das folgende eruiret und verzeichnet ward, und zwar vom Haupt Guth Matzdorff.

Erste und letzte Seite der Vollmacht für Andreas Polzin aus dem Jahr 1777

1tens: Der eigentliche Besitzer dieses Guthes ist noch nicht bestimmt, da wie schon gesagt nach dem Absterben der genannten Eigentümerin in ihren gesammten Nachlaß noch keine Theilung unter ihren Erben geschehen. Ihre Erben sind aber folgende[:]

  1. Onuphrius von Kottwitz Krzycki in Schielitz[,]
  2. Theresia von Krzycka verehelicht gewesene v. Grudzinska zu Chodzezen. Diese ist gestorben, und hat zwei Erben am Leben hinterlaßen[,] nämlich
    • Antonius[,]
    • Josephus[,] sind beide minorenn und werden von ihrem Vater dem Chembellan von Grudzinski auf Chodzezen erzogen[,]
  3. Eleonora v. Krzycka verehelichte von Grabska auf Strelitz.
  4. Joseph von Krzycki welcher sich gegenwärtig [Blatt 23] in Posen in der Schule aufhält, alwo seine Erziehung durch seinen aeltesten Bruder Onuphrius von Kottwitz Krzycki[,] welcher nach Pohlnischen Gesetzen erster Vormund ist, besorgt wird.

Die künftige Erbtheilung unter diesen Erben wird bestimmt ausweisen[,] wer von ihnen Besitzer und alleiniger Eigenthümer der ganzen Güther, oder von einzeln Untertheilen werden wird.

2tens: Diese Güther, und besonders das Gut Matzdorff ist ein freies Eigenthum, welches bis jetzt durch nichts eingeschränkt ist durch keine subfestionale [unlesbar], kein Nexum Emphiteusios, usus fructus, fiedei Commissi, Majoratus, Senioratus, juris retrovenditionis, Refractus protimiseos oder einem eben selben gleich zu achtenden Dienst, welches die von der Theresa geborene von Mycielska verehelichte Frantz Skoroszewska Castellanin von Premet anno 1759 verschriebene Erbteilung ausführlich besagt. Dieses Guthes Grentzen sind

  • gegen Morgen mit Nakel[,]
  • gegen Mittag mit Lubsdorf[,]
  • gegen Abend mit Knakendorf[,]
  • gegen Mitternacht mit Brunck und dem Neumerckschen Dorffe Prochnow.

Eine besondere Vermeßung von diesem Guthe ist nicht vorhanden, nach dem unterm 1 Febr. 1777 aufgenommenen Original-Extract des Classifications-Commissionis Protocolls vom 12. Merz 1773 ist dieses Guth, nemlich des Vorwerks [RS] aber exclusiv des Bauernlandes und der Missale mit Sechszehn Huben angenommen. Dieses Guth liegt folgenden Städten am nägsten, nemlich Tyetz eine Meile und Maerksch Friedland auch eine Meile, Deutsch Crone zwey Meilen, die Neumarksche Stadt Callis anderthalb Meilen.

Das Guth Martzdorff liegt im Dt. Croneschen Creyße ehedem zur Posenschen Woyewodschaft in Groß Pohlen belegen.

3tens: Dieses Guth Martzdorf samt denen dazu gehörigen Güthern[,] welche unten namentlich werden genannt werden, und die zusammen die Martzdorffschen Güter oder der Martzdorffschen Schlüßel heißen, sind ehedem mit den angrentzenden Tuetzschen und Nakelschen sogenannten Schlüßeln eins gewesen und haben ursprünglich einer Familie gehört. Die aelteste Urkunde von dem Guth Martzdorff ist von 1511: damals kaufte es ein gewisser Mathias Tuczynski[,] welcher eigentlich mit Zunamen von Wedel geheißen, und Erbherr von Tuczno (auf deutsch Tuetz) war, deswegen also Tuczynski genannt ward, von Nikolaus Wedel erblich an sich, jedoch redet das über diesen Kauf verschriebene Document nur von dem vierten Teil von Martzdorff; ob aber das jetzige Martzdorff auch nur jener vierte Teil ist oder ob das uralte Martzdorff [Blatt 24] einmal so groß als das gegenwärtige gewesen, wie es geteilt, und ob und wie diese Theile zusammen gekommen oder wie groß ein jedes von ihnen gewesen; alles dieses ist unbekannt, und keine Urkunde davon. In der v. Wedelschen Familie hat sich dieses Guth zwei Jahr Hunderte hindurch erhalten.

Anno 1719 starb der letzte deren von Wedels[,] der Andreas Wedel Tuczinski15Andreas Joseph von Wedel-Tuczyński starb im Juni 1717, die Teilung des Besitzes unter den Erben fand aber wohl erst 1719 statt. ohne Leibes Erben; seine Güther fielen an seine 2 leibliche Schwestern Marianna von Wedel Tuczinska, zweymal verehelicht gewesene von Mycielska und von Radonska, und Anna geborene Tuczinska verehelichte Niemoiewska Castellanin von Bromberg. Diese letztere resignirte in beiliegendem Documente von Anno 1719 ihrer leibl. Schwester[,] der vorgenannten Marianna geborene von Tuczinska[,] vor eine Summa von Viertzig Tausend Pohlnische Gulden, über welche Summa Empfang die gedachte Anna im obigen Instrumente der Marianna theils quittirt[,] theils das Risiduum zur Bezahlung derer Schulden [nicht lesbar]. Zu bemerken ist hierbei daß in dieser Resignation nicht allein das Guth Martzdorf[,] sondern auch die Stadt Tuez und die Dorfschaften Stybe, Ruschendorf, Mellentin, Marta, Knackendorf, Złotowo, Stralenberg, Lubsdorf, Schultzendorff, Armsdorff, Bytin, Dreez, Nakel, Stręcznow, [RS] Pilawka, Brunk, Dyk und Neumühl enthalten sind. Nach dem Tode dieser Marianna zuletzt verehelicht gewesene von Radonska fielen diese gesammten Güther ihrem einzigen am Leben gebliebenen Sohn erster Ehe, dem Cron-Truchses Joseph von Mycielski als ein Eigentum zu. Dieser von Mycielski starb ebenfalls ohne Leibes Erben, seine beiden nachgebliebenen leibl. Schwestern

  1. die Theresia von Myczielska verehelichte Castallanin von Przement von Skorozewska[,]
  2. der Constantia von Mycielska verehel. Cron Unter Stallmeisterin von Poninska

teilten sich nach beiliegendem ins Deutsche übersetzte Instrument von 1746 solches wie mehreren besagt in die gesamten Güther dergestalt, daß die Theresia die in Pohlen liegenden und die Constantia die Martzdorfschen und Nakelschen Güther zum Erb Eigentum hatte.

Constantia starb ebenfalls ohne leiblichen Erben16Nach der Darstellung auf der Webseite barbarafamily.eu starb Konstancja Agnieszka Mycielska 1759 im Alter von 58 Jahren, ihre Schwester Teresa (* 1690) im Jahr 1768., ihr Nachlaß fiel also ihrer einzigen Schwester Theresia verehelichte von Skorozewska anheim, und diese theilte noch bey ihrem Lebs-Zeiten Martzdorf[,] Tuez und [die] Nakelschen Güther unter ihre drei Kinder; in dieser Teilung traf der Franciska geborene von Skorozewska verehelicht gewesene von Kottwitz Skrzitzka Castellanin von Krzywin das Loos der Martzdorfschen Güther, welche [Blatt 25] ihr in beyl. Resignation von 1759 erblich resiginirt worden, jedoch unter der Bedingung[,] daß sie pro Parte die auf denen gesammten Güthern haftenden Schulden mit tragen mußte. An Schulden waren

  1. einem gewißen Lipski17Der Magnat und polnisch-sächsische Kron-Quartiermeister Procopius Lipski, ein naher Verwandter des Bischofs von Krakau, war lt. Wikipedia bereits am 22. März 1758 verstorben. Cron Gen.-Quartir Mstr. in Pohlen 123.000 pol. Gulden[,]
  2. denen Jesuites zu Deutsch Crone 20.000 pol. Gulden.

Von diesen Schulden sollte der dritte Teil von der Franciska von Krzycka bezahlt werden und besonders war das Guth Brunck von 40.000 pol. Gulden, welche in jener Summa der 123.000 pol. Gulden mit begriffen sind, dem gedachten Lipski zur Special-Hypotheque verschrieben, wovon das nähere bey dem Gute Brunck gesagt werden wird. Diese 40.000 pol. Gulden waren derjenige dritte Teil, so von dem Martzdorffschen Schlüßel zur Tilgung der Lipskischen ganzen Schuld laut Resignation beigetragen werden mußte.

Zu dem Capital derer Jesuites in Dt. Crone muß von den Marzdorffschen Güthern als der in der Resignation bestimmte dritte Teil 1244 rtl. 40 Ggr. pol. bezahlt werden, dies ist geschehen laut beiliegender Quittung vom 13. July 1781[,] alwo auch über die rückständigen Zinsen dieses Capitals mit quitiret worden. [RS]

Quittung über die Rückzahlung der Jesuiten-Gelder von 1781

Daß der gedachte Lipski und deßen Erben an sämtl. Martzdorffschen und den übrigen ehedem zugehörigen Güthern jetzt nichts mehr zu fordern hat, beweiset beyl. General-Quittung von Anno 1761.

Hierdurch wäre also der Titulus Possessionis von dem Gute Martzdorff bis auf die verstorbene Mutter derer v. Krzyckischen Geschwister belegt, und würde Jenen künftig bes. zu suppliren seyn, wer von ihnen Besizzer dieser Güther seyn soll.

4tens. Zu welchem Preise das Guth eigentl. acquirirt ist, läßt sich nicht bestimmen, weil es von undenkl. Zeiten her beständig in der Familie gewesen, und für den Preiß wofür es ein gewißer v. Wedel Tuczinsky erkauft[,] kann jetzt gar nicht mehr consideriret werden.

Die Gebäude welche hier18Hier bezieht sich offenbar auf Marzdorf selbst, das Vorwerk Dreetz und Böthin. befindlich, sind drei herrschaftl. Wohngebäude, vier Häußer mit drey Stuben, ein Vorwerckshauß mit drei Stuben, ein Brau-Hauß, ein Brandthauß, drei Haußinnen-Häuser19Hausinnen, Büdner, Instmänner und Einlieger besaßen kein eigenes Land und zählten zu den zu Handdiensten verpflichteten Untertanen auf den Dörfern. Karl Friedrich von Benekendorff: Oeconomia forensis oder kurzer Inbegriff derjenigen Landwirthschaftlichen Wahrheiten welche allen sowohl hohen als niedrigen Gerichts-Personen zu wissen nöthig, Bd. 8, Berlin 1784, S. 516., drei Scheunen, eine Schmiede, drei Pferde[-], ein langer Stall und zwey Fächer Vieh-Ställe, auch eine Vorraths-Cammer, und sämtl. übrigen Gebäude so in diesem Dorffe vorhanden, sind noch nicht in die Feuer-Societät eingetragen.

Eine Taxe von diesem Gute, ist durch den [Blatt 26] Stadt Secretair Kennemann20Der cand. jur. August Gotthilf Ehrenfried Kennemann wurde im April 1775 vom Magistrat zum Stadt- und Gerichtssekretär von Deutsch Krone gewählt, aber im Dezember 1778 wegen verschiedener Amtsvergehen mit vier Wochen Gefängnis bestraft. Trotz dieser Vorstrafe wählte der Magistrat ihn im November 1781 zum Justizbürgermeister. Da die Wahl durch den König nicht bestätigt wurde, amtierte Kennemann bis zu seinem Tod am 6. März 1793 als Stadt- und Gerichtssekretär in Deutsch Krone. Adolf Sperling: Geschichte des Kreises und der Stadt Deutsch Krone, Köln 2001, S. 196 ff. zu deutsch Crone aufgenommen, aber noch nicht approbiret worden. Der Werth dieses Gutes nach einer aus denen über diese Güther geführten Administration Rechnung aufgenommenen Taxe à 6 pCent zum Capital gerechnet excl. der Jagd-Gerechtigkeit [und] der Jurisdiction betragen nach der Rechnung vier und zwanzig Tausend vierzehn Rthl. 34 Gr. 9 ₰21Die Taxe von 24.014 Talern weicht sehr von den 42.553 Talern ab, auf die Onuphrius von Krzycki den Wert von Marzdorf schätzte..

5tens. Zu diesem Guthe gehört außer dem herrschaftl. hier befindl. Vorwerke, und dem Dorff Marzdorf selbst, die Schäfferey Bethien, welche auf dem Martzdorffschen Feldmark gelagert, und bereits in jener Taxe mitbegriffen ist, allwo 900 St. herrschaftl. Grund-Schaaf gehalten werden. Auch gehört hierzu noch das Vorwerck Drez[,] welches über den See Betin eine halbe Meile entfernt liegt, 270 Rthl. Pacht trägt, und nach einem vom Stadt Secretair Kennemann gefertigten Aufschlage per 6 pCent für 3745 Rthl. 78 Gr. 9 ₰ Werth seyn soll.

In diesem Dorfe ist ein frey gekaufter Krug, drei frei gekauften Koßätener, ein Zinß Schulz, zwei Zinßbauern, achtzehn Dienst Bauern und sechs Dienst Coßäten ohne die Haußinnen. Sämtliche vorgedachte Einwohner sind Unterthanen, und dürfen ohne Erlaubniß der Grund Herrschaft nicht aus dem Gebiete ziehen. Der Krüger giebt für die Dantziger Reise 10 rth. seyn Zehntel. Vom ganzen Dorffe Marzdorff kommt jährl. ein an Maß Roggen[:] Ein hundert neun und dreißig Scheffel, an Huben Gerste acht und Vierzig Scheffel, an Huben Haaber acht und vierzig Scheffel alles Tuezsches Maaß. An Zinßen hundert Neunzehn Rthl. 4 ₰.[RS] An Zehnten vom Vieh lt. Fractionem Neun und von dem Brenner lt. Fract. Fünf Rthl. Ungetheilt vom Schäffer Eilf Rthl[.] Ein und Zwanzig Stk. Zinß Gänse[,] ein hunderfünfzig Stk. Zinß Hüner[,] zehn Schock Eyer[,] eine Frei-Ganz.

Hiernägst sind die Einsaßen von den Dörffern Martzdorf und Lubsdorf verbunden und zwar Marzdorf von Maria Verkündigung bis Martini22Das heißt vom 25. März bis zum 11. November des Jahres. täglich zweyfachen Dienst[,] nemlich einen Spann und einen Hand Dienst, die übrige Zeit aber nur einen entweder Spann- oder Handdienst, die von Lubsdorf aber das ganze Jahr hindurch täglich nur einen Spann-Dienst zu thun verbunden. Die Zinß Leute von Marzdorf müssen järlich vier Reisen thun und zwanzig Tage Arbeit in der Ernte; die Dienst Coßäten thun wöchentlich drey Tage Landdienste.

Dieses Guth hat die Hüthungs Gerechtigkeit im Buchen Büsch, die Mahl Gerechtigkeit in der Tuezschen Mühle sollte ursprünglich auch nach der allegirten Resigination diesem Guthe zustehen, bis jetzt ist selbige aber noch in Licte mit dem Tuezschen Dominio. In der Mellentinschen Haide ist eigentlich die Setzung dieses Guts, die dortigen Grenzzen sind aber noch nicht bestimmt reguliret; sonst wird auch aus dem Gehöltze bey Martzdorf und Dretz etwas Nuzholtz geholt. [Blatt 27]

Die Jagd, Fischerey, Brau und Brandtwein Brennerey Gerechtigkeit[,] die Jurisdiction und der Krug-Verlag stehet diesem Guthe zu; das Jus-Patronatus von der hiesigen Römisch-Catholischen Kirche aber hat die Guths-Herrschaft nicht, sondern das Probstamt Tuez setzt hier einen Comendarium mit Consenß der Herrschaft an, zumal diese Kirche eine Filia von der Tuezschen ist.
All diese Freyheiten sind bereits in der ad. No: 4 aufgeführten Texte mitbegriffen.

6tens. Onera-Regalia sind

  1. an Contribution und Remissions Geld — 210 Rthl. 67 Gr. 9 ₰[,]
  2. an Trank Steuer — 25 Rthl. 72 Gr.[,]
  3. Servitutes Personales praestationis, Dominia reservate, Dotal-Gelder, brüderl. und schwesterl. Erbgelder, Abfindungen Kinder erster Ehe, und Leibgedinge lasten auf diesem Guthe nicht.

Den 19. Novbr. 1758 hat die verstorbene Theresia Skoroszewska beyliegende milde Stiftung oder Vermächtniß dem Reformaten Kloster23In Samter bestand ein Mönchskloster der Franziskaner-Reformaten, in dem 1798 elf Mönche und sechs Laienbrüder lebten. Die Stadt Samter gehörte dem Graf von Mycielski und hatte 737 Einwohner. Historisch-statistisch-topographische Beschreibung von Südpreußen und Neu-Ostpreußen, Erster Band, Leipzig, 1798, S. 447. in der Pohlnischen Stadt Szamatul | auf deutsch Samter | gestiftet. Zu bemerken ist hierbey[,] daß diese Stiftung auf die gesamten Tuezschen Güther verschrieben worden, diese Martzdorffschen Güther zusammen würden also nur den 3ten Theil von diesem Vermächtniß geben dürfen, und das Guth Marzdorf nur seinen Teil hierzu beyzutragen haben.

In diesem Dorffe ist auch ein Hospital[,] worinnen fünf Persohnen erhalten werden auf Herrschafts-Kosten, [RS] das Hospital Gebäude hat eine Stube und fünf Cammern, ehedem bekam jeder Hospitalit zwey Brodte, jetzo bekommen sie alle drey Wochen anstatt deßen einen Tuezschen Scheffel Roggen, auch haben sie beständig zur Erndte Zeit jede Person ein Mandel Roggen und ein Mandel Gerst auch alle zusammen ein Fuder Erbsen, und jährlich 3½ Thonnen Bier ingleichen frey Brenn Holtz bekommen und auch Schuh-Geld alle zwey Jahr jede Person Fünfzehn Dittchen, dann alle drey Jahr grobes graues Tuch zur Kleidung. Die Ansetzung dieser Hospitaliten hängt ganz von der Willkür der Herrschaft ab, und die ganze Stiftung gründet sich auf gar keine Verschreibung, sondern blos in der langen Generosität und zwar mehr als fünfzig Jahr Dauer.24Zum Armenhospital in Marzdorf siehe auch meinen Aufsatz vom September 2020.

Alles dies was unter dieser No. aufgeführt ist bereits bei der Taxe ad No. 4 in Abziehung gebracht, exclusive das Hospital und das Vermächtniß ans Kloster.

7tens. Als der gegenwärtige Besitzer noch nicht bestimmt angegeben werden kann, so läßt sich auch nicht bestimmen, welche Vormundschaften oder Curatelen derselbe auf sich habe.

8tens. Eben so auch verhält es sich damit, ob er Rendant einer Königl. oder allgemeinen Casse sei, oder ein Pium Corpus administratoris, bis jetzo lasten keine Cautionen auf diesem Guthe.

9tens. Außer diesem Guthe Martzdorff und der [Blatt 27] dazu gehörigen Schäfferey Betin gehören demnach denen von Kottwitz-Krzyckschen Erben in Königl. Preuß. Landen im deutsch Cronschen Craise folgenden Güther:

  1. das Vorwerck Drez[,]
  2. das Dorf Lubsdorf[,]
  3. das Dorf und Vorwerck Brunck[,]
  4. das Dorf und Vorwerck Stybe[,]
  5. das Dorf Ruschendorf[,]
  6. das Dorf Mellentien und
  7. das Dorf und Vorwerck Stralenberg.

In Pohlen gehören diesen Erben auch noch verschiedene Güther in der Woyewodschaft Posen belegen.

Da vor der Hand bey der vorläuffigen Vernehmung zur Einrichtung des Hypothequen Wesens nichts mehr zu eruiren gewesen[,] so ward dieses Protocoll dem Comparenten nochmals vorgelesen, und da derselbe solches wörtlich genehmiget, so unterschreibet er sich eigenhändig.

Actum ut Supra
Zacha EC Müller And. Polzin Administrator

✥ ✥ ✥

Obgleich mit der Aufnahme dieses Protokolls die »Berichtigung des Hypothequen-Wesens« für das Marzdorfer Gut prinzipiell abgeschlossen war, vergingen noch sieben Jahre, bis das Westpreußische Hofgericht in Bromberg am 8. Dezember 1789 einen Eigentumstitel und einen Hypothekenschein ausstellte. Während dieser sieben Jahre konnten sich die Erben von Franciszka Anna Krzycka nicht über die Verteilung ihres Erbes einigen. Über die Zeit der Marzdorfer Erbschafts-Wirren, die letzlich sogar zwei Jahrzehnte andauerten, werde ich im nächsten Beitrag an dieser Stelle berichten.

Anmerkungen:

  • 1
    Acta des Amtsgerichts in Märkisch Friedland betr. die Einrichtung des Hypothekenwesens von dem zum Marzdorfschen Schlüssel gehörigen Allodial-Rittergute Marzdorf und dem dazu gehörigen Vorwerke Dreetz im Jahr 1782, Laufzeit 1782-1810, Fundort: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 26/112/0/3/156, Blatt 9.
  • 2
    Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740-1806/15, München 2009, S. 1134. – Straubel datiert den Eintritt Zachas in die Schneidemühler Kreis-Justiz-Kommission irrtümlich erst auf das Jahr 1784.
  • 3
    Zacha schrieb in den Akten grundsätzlich Matzdorff, der ortsansässige Administrator Polzin hingegen Marzdorf. In dem unten zitierten Protokoll findet sich nur zu Beginn die Schreibweise Matzdorff, im weiteren Verlauf schrieb Protokollführer Müller durchgängig Martzdorff.
  • 4
    Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 19.
  • 5
    A. a. O., Blatt 20.
  • 6
    A. a. O., Blatt 22.
  • 7
    A. a. O., Blatt 21.
  • 8
    Ebenda.
  • 9
    A. a. O., Blatt 22 bis 28.
  • 10
    Vermutlich wurden zeitgleich oder anschließend auch ähnliche Protokolle für die verbundenen Güter Brunk, Stibbe und Strahlenberg erstellt.
  • 11
    Ludwik Bąk: Ziemia Wałecka w dobie reformacji i kontrreformacji w XVI–XVIII w., Piła 1999, S. 82.
  • 12
    Christoph Motsch: Grenzgesellschaft und frühmoderner Staat. Die Starostei Draheim zwischen Hinterpommern, der Neumark und Großpolen (1575-1805), Göttingen 2001, S. 114.
  • 13
    August Karl Holsche: Der Netzdistrikt ein Beytrag zur Länder- und Völkerkunde mit statistischen Nachrichten, Königsberg 1793, S. 214 ff. Dort auch die weiteren Zitate.
  • 14
    Schielitz heißt heute Stary Sielec und ist ein Ortsteil der Gemeinde Jutrosin im Powiat Rawicz mit etwa 250 Einwohnern.
  • 15
    Andreas Joseph von Wedel-Tuczyński starb im Juni 1717, die Teilung des Besitzes unter den Erben fand aber wohl erst 1719 statt.
  • 16
    Nach der Darstellung auf der Webseite barbarafamily.eu starb Konstancja Agnieszka Mycielska 1759 im Alter von 58 Jahren, ihre Schwester Teresa (* 1690) im Jahr 1768.
  • 17
    Der Magnat und polnisch-sächsische Kron-Quartiermeister Procopius Lipski, ein naher Verwandter des Bischofs von Krakau, war lt. Wikipedia bereits am 22. März 1758 verstorben.
  • 18
    Hier bezieht sich offenbar auf Marzdorf selbst, das Vorwerk Dreetz und Böthin.
  • 19
    Hausinnen, Büdner, Instmänner und Einlieger besaßen kein eigenes Land und zählten zu den zu Handdiensten verpflichteten Untertanen auf den Dörfern. Karl Friedrich von Benekendorff: Oeconomia forensis oder kurzer Inbegriff derjenigen Landwirthschaftlichen Wahrheiten welche allen sowohl hohen als niedrigen Gerichts-Personen zu wissen nöthig, Bd. 8, Berlin 1784, S. 516.
  • 20
    Der cand. jur. August Gotthilf Ehrenfried Kennemann wurde im April 1775 vom Magistrat zum Stadt- und Gerichtssekretär von Deutsch Krone gewählt, aber im Dezember 1778 wegen verschiedener Amtsvergehen mit vier Wochen Gefängnis bestraft. Trotz dieser Vorstrafe wählte der Magistrat ihn im November 1781 zum Justizbürgermeister. Da die Wahl durch den König nicht bestätigt wurde, amtierte Kennemann bis zu seinem Tod am 6. März 1793 als Stadt- und Gerichtssekretär in Deutsch Krone. Adolf Sperling: Geschichte des Kreises und der Stadt Deutsch Krone, Köln 2001, S. 196 ff.
  • 21
    Die Taxe von 24.014 Talern weicht sehr von den 42.553 Talern ab, auf die Onuphrius von Krzycki den Wert von Marzdorf schätzte.
  • 22
    Das heißt vom 25. März bis zum 11. November des Jahres.
  • 23
    In Samter bestand ein Mönchskloster der Franziskaner-Reformaten, in dem 1798 elf Mönche und sechs Laienbrüder lebten. Die Stadt Samter gehörte dem Graf von Mycielski und hatte 737 Einwohner. Historisch-statistisch-topographische Beschreibung von Südpreußen und Neu-Ostpreußen, Erster Band, Leipzig, 1798, S. 447.
  • 24
    Zum Armenhospital in Marzdorf siehe auch meinen Aufsatz vom September 2020.

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